Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§53/54 SGB XII für seelisch behinderte Menschen
werden im Land Berlin unter Einbeziehung der „Steuerungsgremien Psychiatrie“ (SGP)
bezirklich vergeben und gesteuert. Dabei werden in den SGP der aktuelle Hilfebedarf
der Betroffenen festgestellt und bedarfsgerechte Maßnahmen vorgeschlagen. In den Ausführungsvorschriften
zur Eingliederungshilfe (AV EH) von 2007 sind Aufgaben, Arbeitsweise und Zuständigkeit
der SGP grundlegend beschrieben. I.d.R. setzen sie sich aus Psychiatriekoordinatorinnen,
Leistungserbringern, Leistungsträger, psychiatrischen Kliniken, Sozialpsychiatrischen
Diensten (SpDs) sowie den Hilfesuchenden selbst zusammen. Folgende Aufgaben werden
von den SGP wahrgenommen: Beratung von Betroffenen und deren Umfeld, Empfehlungen
zum ermittelten Hilfebedarf, Leistungstyp und der Hilfebedarfseingruppierung, Vermittlung
in Angebote/Einrichtungen, Steuerung der Belegung und Kontrolle der Ressourcennutzung.
2010 wurden die SGP vor dem Hintergrund gestiegener Fallzahlen hinsichtlich Bedarfsgerechtigkeit,
Qualität sowie Wirtschaftlichkeit untersucht (1). Die Mehrzahl der Steuerungsgremien
(58%) findet zweimal im Monat, 33% monatlich statt. Alle zwölf SGP diskutieren Erstanträge
und geben fachliche Empfehlungen zu verschiedenen Eingliederungsmaßnahmen, wobei diese
durch Mehrheitsentscheidungen getroffen werden. In (fast) allen SGP werden in den
Sitzungen regelhaft neben persönlichen Angaben die Ziele und Wünsche der Betroffenen
sowie Aussagen zum Krankheitserleben, zu Beeinträchtigungen und Ressourcen und daraus
abgeleiteten Hilfebedarfen dargestellt. 75% der SGP entscheiden bei Wechsel von Träger
oder Maßnahmen. Lediglich drei SGP behandeln regelhaft Verlängerungsanträge. Der überwiegende
Anteil der Fälle wird von den SpDs, den Kliniken oder Leistungserbringern vorgestellt.
Vorteile sind die gestiegene Verbindlichkeit der SGP und deren fachliche Empfehlungen
sowie die Einbeziehung aller beteiligten Akteure und eine höhere Transparenz. Nachteilig
kann eine geringere Flexibilität sein.
Perspektiven: Entwicklung von Regelungen für die Vermittlung zwischen den Bezirken
und Konkretisierung eines „Entlassungsmanagements“ aus dem Hilfesystem.
(1) FOGS: Abschlussbericht „Evaluation der Steuerungsstrukturen in der psychiatrischen
Versorgung“, Köln 2011