ergopraxis 2012; 5(03): 8-9
DOI: 10.1055/s-0032-1306971
politik
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02 March 2012 (online)

AOK Sachsen-Anhalt – Verordnungen wieder genehmigungspflichtig

Die AOK Sachsen-Anhalt ist nach der Novitas BKK die zweite Krankenkasse, die bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls wieder auf ein Genehmigungsverfahren besteht. Sie hat die Genehmigungspflicht seit Januar 2012 für alle Einzelbehandlungen der Ergotherapie wieder eingeführt. Wie der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) berichtet, unterliegen andere Maßnahmen wie die Behandlung in der Gruppe nicht dem Genehmigungsvorbehalt.

Der Berufsverband geht nicht davon aus, dass die Genehmigungspraxis von anderen Krankenkassen in größerem Umfang wieder aufgenommen wird: „Nach wie vor zeigt sich, dass der Verwaltungsaufwand einer Genehmigung auf Seiten der Kassen enorm ist und auch der Ärger mit dem Versicherten spätestens bei der Ablehnung enorm hoch sein kann.“ Eine Ablehnung wirke sich zudem häufig katastrophal aus. Müssen beispielsweise Patienten mit Apoplex eine 12-wöchige Behandlungspause einlegen, beginne die Therapie meist von vorne, moniert der DVE. Das gelte vor allem auch für Patienten mit chronischen Erkrankungen. Und diese gehören in der Regel nicht zu den jungdynamischen wechselwilligen Krankenkassenversicherten, im Gegenteil.

ba