physioscience 2011; 7(3): 135-136
DOI: 10.1055/s-0031-1281654
Veranstaltungsbericht

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Akkreditierung im Dienste der Qualitätssicherung therapeutischer Studienprogramme

Mitgliederversammlung des HVGM. Wasner1
  • 1SRH Hochschule Heidelberg, Fakultät für Therapiewissenschaften, Abt. Physiotherapie
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Publication Date:
07 September 2011 (online)

Der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe e. V. (HVG) lud seine Mitglieder zur jährlichen Mitgliederversammlung am 20.05.2011 an die Hochschule für Gesundheit in Bochum ein. Der Einladung folgten über 50 Mitglieder.

Traditionell dient der 1. Teil der Mitgliederversammlung dem Austausch der Mitglieder zu einem HVG-relevanten Thema mit einem oder mehreren Experten. Für dieses Jahr war eine Podiumsdiskussion mit Impulsreferaten zum oben genannten Thema angesetzt. Zur Beleuchtung der verschiedenen Perspektiven waren Franz Börsch (Referent der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland „Akkreditierungsrat”), Dr. Karl Kälble (wissenschaftlicher Mitarbeiter der AHPGS/Freiburg) und Regierungsbeauftragter Thomas Evers (MGEPA-Ministerium für Gesundheit und Emanzipation, Pflege und Alter, Nordrhein-Westfalen) auf das Podium eingeladen ([Abb. 1]).

Abb. 1 Die Referenten Dr. Karl Kälble, Franz Börsch und Thomas Evers.

Herr Börsch stellte in seinem Referat 5 Stolpersteine für die Akkreditierung primärqualifizierender Studiengänge in den Gesundheitsfachberufen vor: Studierbarkeit, Qualifikationsziele zwischen praktischen Fähigkeiten und wissenschaftlicher Kompetenz, Berufszulassung, Kooperation Fachschule/Hochschule und Qualitätssicherung sowie die im Grundgesetz verankerte Freiheit von Forschung und Lehre versus der engen Vorgaben des Berufsgesetzes. In einem kurzen Abriss folgten die Leistungen der Akkreditierung. Seine abschließende These war: „Akkreditierung ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen ein gutes Instrument zur Sicherung und Weiterentwicklung von Studiengängen im Bereich der Therapieberufe”.

Herr Kälble, Experte einer Akkreditierungsagentur und seit langer Zeit als Medizinsoziologe Beobachter der Akademisierung tätig, ging das Thema mit einem Rückblick über die Entwicklung des therapeutischen Gesundheitswesens seit den 90er-Jahren an. Er zeigte die derzeitigen Schwierigkeiten des Akademisierungsprozesses dadurch auf, dass er die fehlende universitäre Anbindung, die Schwierigkeiten im Aufbau der Forschung an Fachhochschulen und die hohen Lehrdeputate der Professoren als Barrieren der Entwicklung bezeichnete. Im Ausblick stellte er 3 noch zu lösende Aufgaben vor: (1) die länderübergreifende Standardisierung und Modularisierung der Ausbildung auf Fachschulebene, (2) die systematische Personalentwicklung auf Fachschulebene und (3) die Einigung auf grundlegende Inhalte der Akademisierung der therapeutischen Gesundheitsberufe.

Als politischer Vertreter in dieser Runde präsentierte Herr Evers die Ziele Nordrhein-Westfalens (NRW) für die Umsetzung der Modellklausel in den Berufsgesetzen der therapeutischen Gesundheitsberufe. Das Land strebe eine „bedarfsgerechte Akademisierung” der therapeutischen Gesundheitsberufe an. Dies bedeutet für NRW eine strukturelle Weiterentwicklung durch eine grundständige hochschulbasierte Ausbildung und kooperative Angebote von Fachschulen und Hochschulen. Inhaltlich sollen sich die therapeutischen Gesundheitsberufe dahingehend weiterentwickeln, dass neue Berufsfelder erschlossen, ergänzende wissenschaftliche Kompetenzen erarbeitet und eine interdisziplinäre Ausbildung angestrebt werden.

Die anschließende Diskussion leitete Professorin Walkenhorst mit der Frage ein: Was kann Akkreditierung zum Thema der Innovation und Weiterentwicklung der therapeutischen Gesundheitsberufe beitragen? Festgestellt wurde, dass der Beitrag der Akkreditierung nur gering sein kann, da die Akkreditierung eher auf Studierfähigkeit und formelle Kriterien als auf die inhaltliche Weiterentwicklung eines Berufsbildes abzielt. Wie Herr Evers darstellte, wird die Diskussion um die Weiterentwicklung der Berufsbilder auf Bundesebene auch politisch nicht geführt. Die Qualitätsbrille des Ministeriums für Gesundheit für die primärqualifizierenden Studiengänge ist das Ausbildungsziel im Berufsgesetz. Auch in einem Modellstudiengang darf dies nicht gefährdet werden.

Die Referenten motivierten die anwesenden Vertreter der therapeutischen Gesundheitsberufe, sowohl in der Fachwelt als auch in der allgemeinen Öffentlichkeit selbstbewusst für die therapeutischen Gesundheitsberufe aufzutreten. Nur so lässt sich nach der Evaluation der Modellklausel die Akademisierung der therapeutischen Gesundheitsberufe dauerhaft verankern und hoffentlich erweitern.

Die rege Diskussion untereinander und mit den Referenten wurde in der Mittagspause weitergeführt, bevor der eher formelle Teil der Mitgliederversammlung mit dem Bericht des Vorstands begann. Viele Aktivitäten des HVG werden in den 3 Fachkommissionen Forschung, Studium und Lehre bzw. Öffentlichkeitsarbeit oder deren untergeordneten Arbeitsgemeinschaften parallel erarbeitet. So beschäftigt sich z. B. die Fachkommission Studium und Lehre auch mit den Evaluationsfragen zu den Modellstudiengängen.

Die nächste Mitgliederversammlung ist für den 4.5.2012 an der SRH Hochschule in Heidelberg geplant. Noch in 2011 lädt die Fachkommission Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und Politik zu einem Workshop ein, bei dem es um eine stärkere Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses im HVG geht. Hier sind die in oder vor einer Promotion befindlichen Kollegen angesprochen. Viele Vertreter von Hochschulen werden sich beteiligen.

Der Workshop Empowerment für die Promotion in den therapeutischen Berufen wird am 13.10.2011 von 10.30 – 16.30 Uhr in Kooperation mit dem Institut für Pflege- und Gesundheitswissenschaft der Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg angeboten. Weitere Informationen unter: www.hv-gesundheitsfachberufe.de.

Prof. Dr. Mieke Wasner

Studiendekanin Physiotherapie, SRH Hochschule Heidelberg, Erweiterter Vorstand HVG

Email: Mieke.Wasner@fh-heidelberg.de

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