Klin Monbl Augenheilkd 2010; 227 - KV50
DOI: 10.1055/s-0030-1267604

Augenärztliche Nachsorge Frühgeborener

S Meltendorf 1
  • 1Universitäts-Augenklinik Magdeburg

Hintergrund: Im Rahmen der Leitlinien zum Frühgeborenenscreening sind die Zeitpunkte und Intervalle für die Untersuchung Frühgeborener festgelegt. Nach der stationären Entlassung besteht für Eltern, Kinderärzte und oft auch nachbetreuende Augenärzte eine Unsicherheit bezüglich weiter notwendiger Kontrollen. Methodik: Die Frühgeborenen wurden in 3 Gruppen eingeteilt: 1. ohne ROP, 2. ROP bislang nicht behandlungsbedürftig, 3. ROP nach einer Behandlung. Ergebnisse: Für die 1. und 2. Gruppe gelten die festgelegten Screening-Leitlinien der DOG. Bereits in den Leitlinien wird insbesondere für die 2. Gruppe auf mögliche individuelle Abweichungen vom Untersuchungsschema hingewiesen. Diese Abweichmöglichkeiten sollen für beide Gruppen beleuchtet werden. Gänzlich ungeregelt von Leitlinien ist die Nachsorge nach einer behandelten ROP. Insbesondere hierauf soll im Vortrag eingegangen werden. Die Möglichkeiten von Rezidiven, Folgeerkrankungen und weiteren zusätzlichen ophthalmologischen Befunden wird erläutert und zu den einzelnen Behandlungsmöglichkeiten in Beziehung gesetzt. Schlussfolgerung: Die augenärztliche Nachsorge von Kindern mit einer Frühgeborenenretinopathie sollte 2 Wochen nach der Entlassung aus der Klinik beginnen. Eine Kontrolle bei Frühchen ohne ROP kann in einem längeren Intervall von ca. 4–8 Wochen erfolgen, sofern der errechnete Geburtstermin zum Entlassungszeitpunkt schon überschritten war. Bei allen ehemaligen Frühchen sollten spätestens im 2. Lebenshalbjahr eine objektive Refraktion, eine erneute Fundusuntersuchung, ein Visustest (z.B. Preferential looking oder einseitiger Abdecktest) und ein orthoptischer Status (Stellung, Motilität, Titmusfliege oder Lang-Test) durchgeführt werden.