Der Klinikarzt 2010; 39(4): 172
DOI: 10.1055/s-0030-1254181
Medizin & Management

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Ausgründung von Privatkliniken aus Plankrankenhäusern

Rechtlich heikel
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Publication Date:
28 April 2010 (online)

 

Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft erhoffen sich von Privatklinikausgründungen lukrative Geschäfte. Die Einrichtungen sollen Privatpatienten anziehen und für höhere Erlöse sorgen. Doch das Konstrukt ist heikel. Denn der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) wehrt sich dagegen, die oftmals stark überhöhten Preise für die medizinischen Leistungen der Privatkliniken zu übernehmen. Da die Ausgründungen aus Sicht des PKV keine eigenständigen Einrichtungen sind, unterlägen sie dem Entgeltrecht für öffentliche Krankenhäuser. In 2 gerichtlichen Vergleichen konnte sich der Verband mit seiner Meinung bereits durchsetzen.

In der HSK Plus, einer privaten Ausgründung der Dr. Horst-Schmidt-Kliniken GmbH Wiesbaden mit rund 90 Betten, stehen eine exzellente, patientenorientierte Medizin, herausragende Serviceleistungen und ein hotelähnliches Ambiente laut Eigenwerbung ganz oben auf der Angebotsskala. Dass Komfort und Betreuung nicht umsonst zu haben sind, versteht sich von selbst. Allerdings hat die aus dem Plankrankenhaus ausgegründete Einrichtung ihren Privatpatienten für medizinische Leistungen zum Teil deutlich überhöhte Summen in Rechnung gestellt. Im Schnitt kassierte die HSK Plus das Doppelte von dem, was die Dr. Horst-Schmidt-Kliniken für identische Leistungen nach dem Entgeltkatalog einnehmen darf.

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Petra Spielberg

Fachjournalistin für Gesundheits- und Sozialpolitik

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