Der Klinikarzt 2009; 38(9): 373-374
DOI: 10.1055/s-0029-1241786
Medizin & Management

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Zuweisung von Patienten an Krankenhäuser gegen Entgelt

Riskante Absprachen nicht nur in berufsrechtlicher Hinsicht!
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Publikationsdatum:
28. September 2009 (online)

 

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte in Zukunft noch weitreichender kooperieren, als dies bisher der Fall gewesen ist. Die aktuell aufgeflammte Diskussion über Zuweiserprämien zeigt jedoch, dass die Frage der Kooperation nicht immer eindeutig zu beantworten ist. Die Vorwürfe, dass Kliniken in großem Stil Prämien an niedergelassene Ärzte für die Einweisung von Patienten zahlen würden, belegen allzu deutlich, in welchem rechtlichen Spannungsfeld sich derartige Vereinbarungen bewegen.

Patienten müssen darauf vertrauen können, dass bei allen medizinischen Entscheidungen des Arztes seine innere Unabhängigkeit gewahrt bleibt. Dieser Grundsatz hat in den letzten Tagen eine erhöhte Aktualität erfahren. Aktuelles Thema im Superwahljahr 2009 ist die langjährige Praxis von einigen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten, Zuweisungen gegen Entgelt vorzunehmen. Die Problematik dieser Konstellation liegt letztlich darin, dass hier nicht Geld für eine ärztliche Leistung gezahlt wird, sondern für die Leitung von Patientenströmen. Nach Auffassung vieler Standesvertreter sollen derartige Vereinbarungen von vornherein unzulässig sein - die Rechtslage sei diesbezüglich klar. Dass diese Aussage gewisser Einschränkungen bedarf, lässt sich bereits aus der lebhaften Diskussion in der Rechtswissenschaft und der einschlägigen Rechtsprechung ersehen. Nachfolgend soll daher versucht werden, überblicksartig die aktuelle Situation darzustellen und ein wenig Licht in die Frage der Zulässigkeit von solchen Vereinbarungen zu bringen.