Zusammenfassung
Der in der Forschungsabteilung eines pharmazeutischen Unternehmens tätige Arzt kann
in einen Interessenkonflikt geraten, wenn die Unternehmensführung von ihm verlangt,
die klinische Erprobung eines Medikaments durchzuführen, obwohl er zu erkennen gegeben
hat, daß diese Aufgabe mit seinem ärztlichen Gewissen nicht vereinbar ist. Er steht
dann vor der Frage, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen sich aus einer Weigerung
ergeben.