Zusammenfassung
In einem Beschluß vom 16.6.1998 – 1 ABR 67/97 – hat sich das Bundesarbeitsgericht
(BAG) mit der Frage befaßt, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen im
Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) dem Betriebsrat eines Krankenhauses
bei der Verteilung eines aus Abgaben der Chefärzte gespeisten Liquidationspools an
die ärztlichen Mitarbeiter ein Mitbestimmungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz
zusteht.