Dtsch Med Wochenschr 1885; 11(44): 761
DOI: 10.1055/s-0029-1208980
© Georg Thieme Verlag, StuttgartDie Breslauer ärztliche Zeitschrift hebt in ihrer No. 20 einen Satz aus meinem Artikel
in No. 43 dieser Wochenschrift „Die Besetzung neuer Lehrstühle für Hygiene” aus dem
Zusammenhange heraus und bezeichnet den in diesem Satz die Universität Breslau betreffenden
Passus als „unwahr” unter Hinweis darauf, dass die Methode des Unterrichts in der
Hygiene an der Universität Breslau bei z. Z. gegebener Einrichtung eine anerkannt
vortreffliche sei.
S. Guttmann