Zusammenfassung
1. Das Lösungsvermögen des menschlichen Harns für Kupferoxydhydrat ist nicht durch
einen geringen Gehalt an Traubenzucker bedingt. Ebenso ist die Reduktionskraft normaler
Urine nicht durch Glukose oder allein durch Harnsäure bedingt.
2. Verdünnt man den Harn auf ein spezifisches Gewicht von 1,012, so ist bei Personen
mit normalem Kohlehydratstoffwechsel das Kupferlösungsvermögen sehr gering, vorausgesetzt,
daß mäßige Kohlehydrataufnahme bestand und das spezifische Gewicht im allgemeinen
nicht über 1,020 hinausging. Bei Kindern ist das Kupferlösungsvermögen zuweilen beträchtlich
erhöht.
3. Bei Verwandten von Diabetikern findet sich das Kupferlösungsvermögen in zweidrittel
der Fälle gesteigert.
4. Ein Teil dieser Fälle, vorzugsweise die stärksten Reaktionen, sind als Vorstufen
des Diabetes zu betrachten.
5. Der das Kupferlösungsvermögen bedingende Stoff scheint den Aldosen oder Ketosen
von tieferem Molekulargewicht als Traubenzucker anzugehören.
6. Die Reaktion des erhöhten Kupferlösungsvermögens verschwindet auf Kohlehydratentziehung.
Bei vermehrter Kohlehydrataufnahme und Glykosezufuhr wird die Reaktion stärker, und
es treten bei den Vorstufen Spuren von Glukose mit auf.
7. Hereditär Belastete, mit starker Kupferlösungsreaktion müssen bezüglich ihres Kohlehydratstoffwechsels
behandelt werden wie leichte Diabetiker, und es ist anzustreben, daß die Reaktion
bei ihnen stets negativ resp. nur schwach positiv bleibt.