Zusammenfassung
Ein genauerer Kommentar zu den Krankengeschichten erübrigt sich. Unter der Behandlung
kam ein Fall von postpneumonischer Bronchiektase (abgekapselter, relativ gutartiger
Lungenabszeß?) zur Heilung (V). Ein schwerer Fall von anatomischem und klinischem
Emphysem mit Asthma wurde deutlich schlechter (I). Ein ähnlicher, aber leichterer
Fall (II) wurde subjektiv besser, blieb aber objektiv so gut wie unbeeinflußt. Ein
Fall von noch verhältnismäßig kurz bestehendem, klinischem Emphysem mit Bronchiolitis
(III) wurde wenigstens vorübergehend gebessert. Eine chronische Bronchitis bei einer
jüngeren Frau blieb unbeeinflußt (IV). Die gleiche Erkrankung bei einem alten Manne
(VII) blieb im wesentlichen auch unbeeinflußt. Eine chronische Bronchiolitis mit anatomischem
und klinischem Emphysem bei einem alten Manne (VI) blieb unbeeinflußt.
Das Material ist sehr klein. Doch ergeben sich wenigstens einige Kontraindikationen.
Bei peripherischer Arteriosklerose sind die zerebralen Nebenwirkungen (Gehirnblutungen?)
sehr stark und stehen in keinem Verhältnis zu dem möglichen Nutzen der Behandlung.
Bei seit langem bestehenden chronischen Kapillarbronchitiden ist gleichfalls kein
Erfolg zu erwarten, zumal wenn das klinische Emphysem noch durch das anatomische kompliziert
wird.
Es bleiben also nur akutere Bronchitiden und Kapillarbronchitiden soweit es sich dabei
um normale Thorazes handelt, die einigen Erfolg zu versprechen scheinen.
Der Mechanismus, durch den die vereinzelten Besserungen herbeigeführt wurden, ist
durch diese Heilversuche natürlich nicht geklärt. Daß es sich wirklich um eine lokale
Desinfektion handeln sollte, scheint uns sehr unwahrscheinlich. Wir denken eher an
eine allgemeine Gewebsreaktion, die durch den Reiz der körperfremden Substanz ausgelöst
wird. Letzten Endes wird der Erfolg danach wohl eine Frage der Dosierung sein, an
die wir in unseren Versuchen ganz empirisch herangetreten sind, die aber in Zukunft
systematisch durchgeprüft werden müßte, ehe man ein endgültiges Urteil über die klinische
Brauchbarkeit des Verfahrens fällt.