Zusammenfassung
Gynäkologische Fernbestrahlungen (der Hypophyse, der Milz, der Leber, des Knochenmarks)
werden gewöhnlich nicht mit Radium vorgenommen.
Die Radiumbestrahlung ist ferner ungeeignet zur Behandlung von Adnextumoren. Zur Strahlenbehandlung
der Amenorrhoe, Dysmenorrhoe und Sterilität, ebenso zur Herbeiführung einer temporären
Auslöschung der Periode scheint das Radium weniger brauchbar zu sein als die Röntgenstrahlung.
Zur Auslöschung der Blutungen bei Metropathia haemorrhagica älterer Frauen kommt von
allen Behandlungsmethoden die Radiumbehandlung in allererster Linie in Frage. Ebenso
bei kleineren, nicht submukösen Myomen.
Beim Kollumkarzinom leistet die Radiumtherapie heute schon zum mindesten soviel wie
die Operation. Etwa 10% der inoperablen Kollumkarzinome sind durch Radium heilbar.