Zusammenfassung
Es werden klinische Beobachtungen und Funktionsprüfungen der Haut erwähnt, aus denen
sich der Schluß ergibt, daß deutsche Mehle, auch mit Zusätzen, für die Entstehung
des als Bäckerdermatitis bezeichneten Gewerbeekzems nicht verantwortlich zu machensind.
Die üblichen Zusätze sind als harmlos zu bezeichnen und kommen für die Entstehung
des Bäckerekzems nicht in Betracht. Das Bäckerekzem ist also kein Gewerbeekzem im
engeren Sinne.