Zusammenfassung
1. Bei der Grundumsatzprüfung ist auf die psychische Behandlung des Patienten neben
den bekannten Faktoren der größte Wert zu legen.
2. Steigerungen bis 10% können im allgemeinen nur als normal gewertet werden, wobei
5% als „nervöser Faktor” gerechnet werden. Dagegen sind alle Senkungen zu berücksichtigen.
3. Der Basedow zeichnet sich meist durch Grundumsatzsteigerungen über 20—30% aus,
doch sind initiale Fälle oft nur gering erhöht. Die Basedowtherapie bedarf wiederholter
Grundumsatzbestimmungen zur Kontrolle, doch dürfen die klinischen Symptome nicht außer
acht gelassen werden (atypische Fälle!).
4. Thyreotoxikosen lassen sich durch die Grundumsatzbestimmung von nicht thyreogenen
Nervenstörungen abgrenzen.
5. Die Akromegalie zeigt meist eine Erhöhung des Grundumsatzes. Die Dystrophia adiposo-genitalis
gibt kein einheitliches Bild; vorherrschend ist hier eine leichte Verminderung des
Grundumsatzes und eine größere der spezifisch-dynamischen Wirkung.
6. Die Fettsucht zeigt in der Mehrzahl der Fälle eine Erhöhung des Grundumsatzes;
bei hypophysären Fällen besteht eine Herabsetzung der spezifisch-dynamischen Wirkung.
Beträgt die Steigerung des Grundumsatzes mehr als 20%, dann ist eine Schilddrüsenbehandlung
nur mit großer Vorsicht und sehr kleinen Dosen erlaubt.
7. In vielen Fällen kann durch die Grundumsatzbestimmung die innersekretorische Genese
aufgezeigt und eine diesbezügliche Therapie ermöglicht werden. Hier empfiehlt sich
die Verbindung der Grundumsatzbestimmung mit humoralen oder hormonalen Methoden der
inneren Sekretion.
8. An einer Reihe von Beispielen wird die praktische Bedeutung eines solchen Vorgehens
gezeigt.