Zusammenfassung
1. Der Alkohol ist gegenüber sporenbildenden Bakterien völlig wirkungslos. Die anderen
Keime werden meist schnell abgetötet, doch erweisen sich Staphylokokken als sehr resistent
und die Wirkung auf Tuberkelbazillen ist unsicher. Daher ist der Alkohol kein Sterilisierungsmittel
und auch kein schnell wirkendes Desinfektionsmittel.
2. Der Handelsalkohol ist fast stets keimhaltig.
3. Der Alkohol sollte bei der Sterilisierung oder Aufbewahrung von Spritzen, Kanülen
und Instrumenten ausgeschaltet werden.
4. Für die Händedesinfektion im Operationssaal ist der Alkohol sehr geeignet, aber
er muß vorher durch Bakterienfilter keimfrei gemacht worden sein. Bei trockenen Händen
ist ein 70%iger, nach dem Waschen ein 90—96%iger Alkohol (Gew.-%) zu verwenden.
Auch für die Desinfektion der Haut an der Injektionsstelle ist 70%iger Alkohol verwendbar.
Äther und Benzin sind sinnlos.
6. Die Sterilisierung von Spritzen, Kanülen und Instrumenten wird — da es keinen chemischen
„Ersatz” für den Alkohol gibt — nur durch folgende Verfahren erreicht: a) 15 Minuten
langes Kochen in einer 3%igen Sodalösung (= 1 gehäufter Eßlöffel auf 1 Liter Wasser)
nach vorhergehender mechanischer Reinigung. Anschließend sind Injektionsspritzen mit
sterilem, destilliertem Wasser nachzuspülen (Kochen in gewöhnlichem Wasser ist unzureichend).
Einfachstes Verfahren für praktische Ärzte, Truppenärzte, Gemeindeschwestern und Hebammen;
b) 8—10 Minuten lange Einwirkung von gespanntem Wasserdampf von 120° C = 1 Atü. Dieses Verfahren ist besser als das Kochen und läßt sich in Kliniken im
Überdrucksterilisator der Operationsabteilung oder des Laboratoriums für die einzelnen
Krankenstationen meist gut durchführen. Für Krankenstationen und auch für die Praxis
gibt es ferner besondere Kleinsterilisatoren; c) 1 Stunde lange Einwirkung trockener
Hitze von 180—200° C im Heißluftschrank. Diese für Kliniken anwendbare Sterilisation stößt aber meist
auf verschiedene Schwierigkeiten.
7. Die Aufbewahrung der sterilen Spritzen, Kanülen und Instrumente erfolgt: a) am
besten trocken und in Einzelpackungen: in starkwandigen Reagenzröhrchen mit Zellstoffoder
Wattestopfen, in Glas- bzw. Metallgefäßen, in sterilen Tüchern aus festem Gewebe oder
in dem Spritzengerät „Syrocert”; b) in Sammelpackungen nur in Kliniken mit geschultem
Personal.
8. Zu Krankenbesuchen soll eine entsprechend große Zahl von sterilen Spritzen usw.
in Einzelpackungen mitgenommen werden. Am günstigsten erscheinen dafür die von der
Industrie hergestellten kleinen Metallkästen.
9. Jede Spritze usw. soll grundsätzlich nur für 1 Kranken benutzt und vor weiterem
Gebrauch erst wieder keimfrei gemacht werden.
10. Alle Spritzen usw. sind täglich — einerlei ob gebraucht oder nicht — mindestens
1mal zu sterilisieren.
11. Kanülen werden praktischerweise zum Zeichen ihrer Sterilität mit Mandrins versehen.
12. Ampullenhals und -feile sind möglichst vor dem Öffnen durch Abflammen keimfrei
zu machen.
13. Angebrochene Ampullen dürfen nicht verwahrt, Flaschen mit Injektionsmaterial nur
kurze Zeit benutzt werden.