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DOI: 10.1055/s-0028-1102705
Lungenkrebs nach Granatsplitterverletzung
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
12. Dezember 2008 (online)

Zusammenfassung
Es wird über den anamnestisch-klinisch und pathologisch-anatomisch gesicherten Zusammenhang zwischen Lungendurchschuß und Lungenkrebsentstehung mit einer Latenzzeit von 36 Jahren berichtet. Es wird daraufhingewiesen, daß eine vorhandene Narbe im Lungengewebe eine gewisse Bedeutung für die lokale Manifestation einer Krebsentwicklung besitzen kann. Mit Lüders und Themel sind wir der Ansicht, daß Art und Herkunft der Narbe für die Krebsbildung unspezifisch und unwesentlich sind. Mangelhafte Belüftung, Sauerstoffmangel und langanhaltende Regeneration der im Narbenbereich ungeordnet liegenden, z. T. abgeschnürten, chronisch entzündlich alterierten Epithelien mögen die unmittelbaren Vorbedingungen für die Ortswahl der Krebsentstehung liefern. Mit Nachdruck wird darauf hingewiesen, daß die versicherungsrechtlichen Forderungen zur Anerkennung eines Zusammenhanges zwischen Trauma und Lungenkrebs in allen Einzelheiten erfüllt sein müssen*.
1 *Einen weiteren histologisch gesicherten Fall eines Lungencarcinoms nach Granatsplitterdurchschuß des Thorax mit einer Latenzzeit von 41 Jahren beobachteten wir nach Abschluß dieser Arbeit.