Während der Coronazeit sind in unserer Klinik Minusstunden angefallen. Müssen diese
Stunden grundsätzlich nachgearbeitet werden? Und dürfen Arbeitgebende Minusstunden
anordnen, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit aufgrund eines Mangels an Patient*innen
nicht eingehalten werden kann?
Therapeutin aus Berlin