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ergopraxis 2025; 18(06): 47
DOI: 10.1055/a-2551-0437
DOI: 10.1055/a-2551-0437
Perspektiven
Die Rechtsfrage: Dürfen Arbeitgebende Minusstunden anordnen?

Während der Coronazeit sind in unserer Klinik Minusstunden angefallen. Müssen diese Stunden grundsätzlich nachgearbeitet werden? Und dürfen Arbeitgebende Minusstunden anordnen, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit aufgrund eines Mangels an Patient*innen nicht eingehalten werden kann?
Therapeutin aus Berlin
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
04. Juni 2025
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