ergopraxis 2025; 18(06): 47
DOI: 10.1055/a-2551-0437
Perspektiven

Die Rechtsfrage: Dürfen Arbeitgebende Minusstunden anordnen?

Thomas Schlegel

Während der Coronazeit sind in unserer Klinik Minusstunden angefallen. Müssen diese Stunden grundsätzlich nachgearbeitet werden? Und dürfen Arbeitgebende Minusstunden anordnen, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit aufgrund eines Mangels an Patient*innen nicht eingehalten werden kann?

Therapeutin aus Berlin



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
04. Juni 2025

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