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DOI: 10.1055/a-2533-8301
Nachrichten
Frist für TI-Anbindung soll verlängert werden
Im Rahmen der Beratungen zum Pflegekompetenzgesetz haben die Fraktionen von CDU, CSU und SPD am 7. 10. 2025 Änderungsanträge eingebracht, die eine Verschiebung der verpflichtenden Anbindung der Heil- und Hilfsmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) vorsehen. Damit soll die ursprünglich für den 1. Januar 2026 vorgesehene Frist auf den 1. Oktober 2027 verschoben werden. Laut Begründung der Änderungsanträge wird sich die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) und der elektronischen Hilfsmittelverordnung verzögern. Dies habe zur Folge, dass auch die Verpflichtung für Heilmittel- und Hilfsmittelerbringer zum Anschluss an die TI zeitlich nach hinten verschoben werden müsse.
Bedeutung für die Heilmittelerbringer:innen:
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mehr Zeit zur technischen Vorbereitung,
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mehr Raum für Schulung
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und die Möglichkeit, offene Fragen rund um Finanzierung, Datenschutz und Schnittstellen zu klären.
Die Spitzenverbände der Ernährungstherapie (VDD, VDOE, VFED, QUETHEB) begrüßen die geplante Fristverlängerung in einer gemeinsamen Mitteilung ausdrücklich. Aktuell arbeitet die gematik unter aktiver Einbeziehung der Verbände an der gemeinsamen Entwicklung der elektronischen Verordnung (eVO). Damit wird sichergestellt, dass die spezifischen Anforderungen der verschiedenen Heilmittelberufe berücksichtigt werden.
HK
Publication History
Article published online:
11 December 2025
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