Rehabilitation (Stuttg) 2023; 62(03): 129-130
DOI: 10.1055/a-2077-7757
Aktuelles

Krankenhausreform und Rehabilitation

Die Bundesregierung beabsichtigt, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen Reformen für eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung auf den Weg bringen. Dem Gesundheitsministerium zufolge hat das System der Fallpauschalen die Krankenhäuser zu starken ökonomischen Zwängen ausgesetzt. Viele Kliniken seien deshalb von Insolvenz bedroht. Ziel der Reform ist es, unnötige Schließungen zu vermeiden und eine qualitativ hochwertige Versorgung auch in ländlichen Regionen sicherzustellen. Im Mai 2022 wurde deshalb eine „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, Vorschläge für eine Krankenhausplanung zu erarbeiten, die dann von Bund, Ländern und Fraktionen konkretisiert werden. Bislang (Stand: April 2023) hat die Regierungskommission viermal getagt. In ihrer ersten Stellungnahme (Juli 2022) gab sie Empfehlungen für eine kurzfristige Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe ab. Die zweite Stellungnahme (September 2022) sieht vor, den Krankenhäusern zu ihrer Entlastung zu gestatten, sämtliche bislang vollstationär erbrachten Behandlungen als Tagesbehandlungen durchzuführen, soweit dies medizinisch vertretbar ist. Ziel der dritten Stellungnahme (Dezember 2022) ist eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung: Die Behandlung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern soll sich künftig mehr nach medizinischen und weniger nach ökonomischen Gesichtspunkten richten. Dafür sollen die Kliniken neben den DRG-Fallpauschalen nach drei neuen Kriterien honoriert werden: Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen (Level) und Leistungsgruppen. Die vierte Stellungnahme (Februar 2023) strebt eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern bei medizinischen Notfällen an. Mittlerweile hat auch die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Krankenhausreform“, die aus den Empfehlungen der Regierungskommission bis Sommer 2023 konkrete Eckpunkte für die Ausgestaltung der Reform erarbeiten soll, mehrfach getagt.

Da mit der Krankenhausreform auch Strukturen und Prozesse gestaltet werden, die für die medizinische Rehabilitation und die Förderung der Teilhabe im Rahmen der Krankenbehandlung maßgeblich sind, hat sich die DVfR im April 2023 in einem Positionspapier zur dritten Stellungnahme der Regierungskommission geäußert. Unter Verweis auf § 43 SGB IX, demzufolge die Ziele der medizinischen Rehabilitation auch im Rahmen der Krankenbehandlung zu verfolgen sind, appelliert die DVfR an die Bundesregierung, im Zuge der Reform rehabilitativ ausgerichtete Krankenhausstrukturen und Behandlungsstrategien zu stärken. Sie schlägt eine Ergänzung der Stellungnahme im Hinblick auf sechs Themen vor: Ausbau der Frührehabilitation im Krankenhaus, allgemeine Stärkung der rehabilitationsmedizinischen Kompetenz im Krankenhaus, Erhalt der stärker rehabilitativ ausgerichteten Infrastruktur der Fachkrankenhäuser bei deren Integration in Kliniken der Stufe II und III, Sicherstellung der Behandlungsangebote besonderer Einrichtungen nach § 17b Absatz 1 Satz 10 KHG angesichts ihrer Bedeutung für Menschen mit Behinderungen, bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen im Krankenhaus unter Erhalt bewährter Strukturen, Berücksichtigung des rehabilitativen Bedarfs geriatrischer Patienten im Krankenhaus und Barrierefreiheit. Das Positionspapier der DVfR ist auf www.dvfr.de zu finden. Die Krankenhausreform der Bundesregierung sowie ihre Strukturen und bisherigen Ergebnisse sind ausführlich auf www.bundesgesundheitsministerium.de -> Themen -> Krankenhausreform dargestellt.

(Quellen: BMG; DVfR)



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Article published online:
31 May 2023

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