Zusammenfassung
Schadensersatzansprüche können sich im Geburtsschadensrecht
bekanntermaßen nicht nur aus Behandlungsfehlern, sondern auch aus einer
fehlerhaften Aufklärung der Schwangeren ergeben. Der Vorwurf, dass
nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig über die
Möglichkeit einer Sectio aufgeklärt wurde, spielt dabei eine
wichtige Rolle. Der Vorwurf ist praktisch bedeutsam, weil er in
geburtsschadensrechtlichen Auseinandersetzungen sehr häufig erhoben wird
und nicht selten auch Erfolg hat. Dabei tauchen in der Praxis immer wieder
dieselben Aufklärungsfehler auf, die zur Haftung führen
können.
Abstract
As is well known, claims for damages in birth injury law can arise not only from
treatment errors, but also from incorrect information provided to the pregnant
woman. The accusation that the possibility of a C-section was not explained, not
explained sufficiently, or not explained in time plays an important role here.
The accusation is practically significant because it is very often raised in
birth injury disputes and is not infrequently successful. In practice, the same
information errors that can lead to liability occur time and again.
Schlüsselwörter
Alternativaufklärung - Risikoaufklärung - Selbstbestimmungsaufklärung - Relative Sectioindikation
Key words
treatment alternative - information errors - Ceasarean Sectio