„Immer wieder empfehlen oder verkaufen Kolleg*innen weiterführende kostenpflichtige
,Angebote‘ in ihrer Praxis, darunter Leistungen wie Herzratenvariabilitätsmessungen
oder Sachgegenstände wie Getränke, Therabänder oder Kühlsalben. Ist das ethisch vertretbar
und rechtlich in Ordnung?”
Therapeutin aus Freiburg im Breisgau