ZUSAMMENFASSUNG
In den derzeitigen Empfehlungen der Fachgesellschaften findet sich für den Gestationsdiabetes
die kapilläre Blutzuckerselbstkontrolle mittels Teststreifen zu genau definierten
Zeitpunkten als Standard. Aus diesen Werten müssen alle Therapieentscheidungen abgeleitet
werden. Die Vollständigkeit und Richtigkeit sowohl für die Präanalytik als auch für
den Messzeitpunkt sind im klinischen Alltag oft nicht optimal. Kontinuierlich messende
Glukosemonitoringsysteme können diese Probleme umgehen. Dieser Vorteil könnte mögliche
Abweichung zwischen kontinuierlicher Gewebezuckermessung (CGM) und Blutzuckerselbstkontrolle
(BZSK) ausgleichen. Die Nutzung von CGM-Systemen geht mit einem Komfortgewinn für
die Patientinnen einher und könnte die Motivation zu Verhaltensänderungen hinsichtlich
der Ernährung und einer ggf. notwendigen Insulintherapie verbessern. Eine Kostenübernahme
durch Krankenkassen ist in der Regel jedoch erst nach Beginn einer intensivierten
Insulintherapie möglich, sodass in der Initialphase und für Patientinnen ohne Notwendigkeit
einer intensivierten konventionellen Insulintherapie (ICT) erhebliche Kosten entstehen.
Weitere Untersuchungen mit geeignetem Design sind notwendig, um die Frage nach einem
Zusatznutzen für den Ausgang der Schwangerschaft unter Nutzung von CGM valide zu beantworten.
Sollte dies der Fall sein, wäre sicher auch eine Kostenübernahme der Krankenversicherer
vor der Initiierung einer ICT gerechtfertigt.