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Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2020; 15(06): 65-67
DOI: 10.1055/a-1252-4130
DOI: 10.1055/a-1252-4130
Praxis
Rund um die Praxis
Anreiz für Arbeitnehmer
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
19. Oktober 2020 (online)

Summary
Heilpraktiker, die Mitarbeiter beschäftigen, können die Arbeitgeberattraktivität durch vermögenswirksame Leistungen steigern. Als Arbeitgeber kann, aber muss sich der Heilpraktiker nicht an der Vermögensbildung seiner Arbeitnehmer beteiligen. Arbeitnehmer-Sparzulagen für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen sind an Einkommensgrenzen gekoppelt, steuerfreie Vermögensbeteiligungen nicht.