Hamostaseologie 2020; 40(04): 543-545
DOI: 10.1055/a-1081-7185
Mitteilungen des Vorstandes des Berufsverbandes der Deutschen Hämostaseologen e.V. (BDDH)

§132i-Verträge: Aktueller Stand (Stellungnahme: PD Dr. Koscielny). Aktuelle Kritik zu Bestrebungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Stellungnahme: PD Dr. Sucker)

Jürgen Koscielny
1   Gerinnungsambulanz mit Hämophiliezentrum im ambulanten Gesundheitszentrum (AGZ), Charité, Universitätsmedizin Berlin, Berlin, Germany
,
Christoph Sucker
2   Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) COAGUMED Gerinnungszentrum, Berlin, Germany
,
Günther Kappert
3   Gerinnungszentrum Rhein-Ruhr, Duisburg, Germany
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§132i-Verträge: Aktueller Stand. Stellungnahme von Priv.-Doz. Dr. med. Jürgen Koscielny, Ärztlicher Verhandlungsführers der §132i SGB V Verträge, Vorsitzender des BDDH

Hintergrund und Auftrag Mit dem GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) sollen eine bessere Zusammenarbeit von Bundes- und Länderbehörden sowie eine stärkere Kontrolle von Arzneimittelherstellern und Apotheken erreicht werden. Der Bund soll erweiterte Befugnisse zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit erhalten. Informationen über die Hersteller der Wirkstoffe in Arzneimitteln werden in Zukunft öffentlich zur Verfügung gestellt. Um Lieferengpässen bei Medikamenten entgegen zu wirken, werden Krankenkassen verpflichtet, bei Rabattverträgen künftig die Vielfalt der Anbieter zu berücksichtigen. Schließlich enthält das Gesetz einen Fahrplan zur schrittweisen Einführung des elektronischen Rezepts. Für Arzneimittel zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit hämophilen Gerinnungsstörungen, wird die bisherige Ausnahme vom Apothekenvertriebsweg (Direktvertrieb des Herstellers mit Ärzten und Krankenhäusern) zurückgenommen. Die Neuregelungen zum Vertriebsweg sowie die entsprechende Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung und des Apothekengesetzes treten erst am 01.09.2020 in Kraft, auch infolge des vom BDDH initiierten und konzertierten Appells an den Bundesgesundheitsminister und die Gesundheitsbehörden der Bundesländer vom 24.03.2020 zur Verschiebung der Umsetzung des Vertriebsweges von Gerinnungsfaktorenzubereitungen.



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Article published online:
22 October 2020

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