ergopraxis 2019; 12(06): 9-11
DOI: 10.1055/a-0888-4151
Gesprächsstoff
© Georg Thieme Verlag Stuttgart – New York

Steuerpflichtige Leistungen – Umsatzsteuer in der Ergotherapie

Mirko Päper

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Publikationsdatum:
07. Juni 2019 (online)

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Heilbehandlungen sind in Deutschland grundsätzlich umsatzsteuerfrei – vorausgesetzt sie wurden vom Arzt oder einem Heilpraktiker verordnet. Anders sieht es mit Präventionsleistungen und Anschlussbehandlungen aus. Hier fallen Steuern an, die der Praxisinhaber auf seine Preise aufschlagen sollte. Steuerberater Mirko Päper erklärt, worauf Therapeuten beim Thema Umsatzsteuer achten müssen.