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Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2018; 13(07): 15-17
DOI: 10.1055/a-0766-2834
DOI: 10.1055/a-0766-2834
Praxis
Rechtliche Grundlagen
Mit vereinter Kraft?
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
20. Dezember 2018 (online)

Summary
Kooperationen zwischen Heilpraktikern und Zahnärzten sind möglich in Form von Empfehlungsstrukturen, Anstellungsverhältnissen oder einer reinen Organisationsgemeinschaft. Streng anatomisch gesehen dürfte der Heilpraktiker Zahnherde nicht einmal befunden. Jedoch wird dies bislang behördlich nicht sanktioniert und es gibt noch keine Rechtsprechung dazu. Befunde zu Zahnstellung und Bissverhalten unterstehen dem Zahnarztvorbehalt. Das Kiefergelenk darf der Heilpraktiker behandeln.