Dtsch Med Wochenschr 2000; 125(18): 576-577
DOI: 10.1055/s-0029-1225906
Arztrecht

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Wirtschaftliche Aufklärungspflicht beim Abschluss von Wahlleistungsvereinbarungen

Hans-Jürgen Rieger
  • Karlsruhe
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Publication Date:
01 July 2009 (online)

Zusammenfassung

In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass den behandelnden Arzt über seine eigentliche Pflicht zur Ergreifung aller für die Erzielung des Heilerfolgs erforderlichen medizinischen Maßnahmen hinaus in gewissem Umfang auch Informationspflichten in Bezug auf wirtschaftliche Auswirkungen seiner Behandlung für den Patienten treffen (vgl. Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 2. Aufl. § 1 MB 94/KK, Rn. 38 ff.; Fehse, Medizinrecht [MedR] 4 [1986], 115). Dass diese sich als Nebenpflichten aus dem Behandlungsvertrag ergebenden Pflichten auch bei der stationären Behandlung von Privatpatienten im Krankenhaus Bedeutung erlangen können, zeigen anschaulich zwei Urteile des Landgerichts (LG) Köln aus jüngster Zeit. Eine Entscheidung betrifft die Inanspruchnahme von Komfortunterbringung als nichtärztliche Wahlleistung. Das zweite Urteil hat die Inanspruchnahme der persönlichen Behandlung durch den Chefarzt, also die Wahlleistung «Arzt», zum Gegenstand.

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