Dtsch Med Wochenschr 1929; 55(23): 963-966
DOI: 10.1055/s-0028-1126576
Gesundheits- und Krankenfürsorge

© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Ueber irrtümliche Bewertung des Lungenbefundes (Tuberkulose) bei Invalidenrentenempfängern

Facharzt Karl Heinz Blümel - Chefarzt der Tuberkulosefürsorgestelle in Halle
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Publication Date:
09 July 2009 (online)

Zusammenfassung

Nachuntersuchungen von Invalidenrentenempfängern ergaben, daß die Diagnose Tuberkulose der Lunge bei 81% der Untersuchten die Invalidisierung bedingt hatte. Die Fachbegutachtung zeigte jetzt, daß tuberkulöse Veränderungen nur noch bei 48 v. H. nachgewiesen werden konnten. Die Abgrenzung der Differentialdiagnosen gegen die Universaldiagnose Tuberkulose ergab das Vorhandensein einer Reihe anderer Krankheiten der Atmungswege und anderer Organe. Der Grund der irrtümlichen Diagnose lag zum Teil an falscher Befundbewertung, zum Teil an einseitiger Verwertung der subjektiven Beschwerden für Tuberkulose. Mit dem Wegfall einer lebensgefährdenden Krankheit wie Tbc. änderte sich naturgemäß auch die Bewertung der Erwerbsfähigkeit. Es wurde daher Rentenentziehung bei 60 v. H. der Untersuchten empfohlen. Der wirtschaftliche, seelische, ethische Wert der ärztlichen Gutachterarbeit wird betrachtet, die besonderen Gründe der irrtümlichen Diagnostik werden beleuchtet und Ratschläge für ihre Vermeidung gegeben.

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