JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 2018; 07(04): 139
DOI: 10.1055/a-0635-2773
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Tobias Weimer
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Publikationsdatum:
07. August 2018 (online)

Erleben der behandlungsfehlerhaft begleiteten Geburt des Sohnes durch Vater

Das OLG Koblenz erkennt an, dass in bestimmten Konstellationen eine Gesundheitsverletzung auch bei einer nicht unmittelbar am Schadensereignis beteiligten Person vorliegen kann. Derartige psychisch vermittelte Gesundheitsverletzungen müssen aber pathologisch fassbar sein und über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehen, denen Angehörige in entsprechenden Situationen erfahrungsgemäß ausgesetzt sind. Das Erleben einer behandlungsfehlerhaft begleiteten Geburt des Sohnes kann als geeignetes Traumaereignis zur Auslösung einer entsprechenden Belastungsreaktion angesehen werden. Ein Schmerzensgeld in Höhe von (zumindest) 13.000 Euro kann angemessen sein.

OLG Koblenz, Urteil v. 08.03.2017 – 5 U 768/14

Praxishinweis: Nach der BGH-Rechtsprechung (vgl. nur BGH, NJW 2015, 1451 m.w.N.) kann auch eine durch ein haftungsbegründendes Ereignis ausgelöste, traumatisch bedingte psychische Störung von Krankheitswert eine Gesundheitsverletzung i. S. d. § 823 I BGB darstellen. Eine Schadensersatzpflicht für die psychische Auswirkung einer Verletzungshandlung setzt danach nicht voraus, dass hierfür eine organische Ursache besteht.