TY - JOUR AU - Spitzer, Manfred TI - E-Sport T2 - Lobbyismus versus Gemeinnützigkeit und Gesundheit SN - 0722-1541 SN - 2567-5788 PY - 2019 JF - Nervenheilkunde LA - DE VL - 38 IS - 04 SP - 157 EP - 168 DA - 2019/04/04 AB - Das organisierte Spielen von Video- und Computerspielen wird als E-Sport bezeichnet. Es gibt Bemühungen, den E-Sport dem Sport gleichzustellen und damit dessen Gemeinnützigkeit anzuerkennen. Vor diesem Hintergrund wird oft die Frage diskutiert, ob E-Sport als Sport gelten könne. Da Sport selbst jedoch nicht definiert ist, führt diese Diskussion in die Irre. E-Sport kann nicht gemeinnützig sein, weil er bei jungen Menschen zu Gesundheitsschäden und zu einer Beeinträchtigung der Bildungskarriere führt sowie die falschen gesellschaftlichen Werte (Gewalt, Anarchie, Sexismus) transportiert. Die Verlockungen eines Milliardenmarktes dürfen nicht dazu führen, dass wir die monetäre Ausbeutung vor allem junger Menschen zu deren Schaden mit Steuermitteln fördern. PB - © Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York DO - 10.1055/a-0817-7741 UR - http://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/a-0817-7741 ER -