ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2007; 116(3): 127
DOI: 10.1055/s-2007-974594
Praxisjournal - Recht

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Unterhaltsverpflichtungen können vererbbar sein

Ausdrückliche Regelung bei Scheidung sinnvollG. Hörster-Metzdorf
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Publication Date:
22 March 2007 (online)

Grundsätzlich erlöschen mit dem Tod des Unterhaltsverpflichteten die gegen ihn gerichteten Ansprüche auf Verwandtenunterhalt, § 1615 BGB. Die Erben müssen nur dann Unterhaltsansprüche des Erblassers aus dem Nachlass ausgleichen, wenn diese schon vor dem Tod des Erblassers fällig geworden sind, d.h. in der Regel allenfalls für vergangene Monate.

Korrespondenzadresse:

G. Hörster-Metzdorf Rechtanwältin

Siegfriedstr. 6

50996 Köln

URL: http://www.hoerster-metzdorf.de

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