Allgemeine Homöopathische Zeitung 1976; 221(1): 19-25
DOI: 10.1055/s-2006-935770
Karl F. Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co KG, Stuttgart

Die entgiftende und regenerative Wirkung der beiden Regena-Präparate Nr. 6 und 510 a

H. An der Lan
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Publication Date:
10 April 2007 (online)

Zusammenfassung

Regenwürmer gehen unter der Einwirkung des Insektizides 1-Naphthyl-N-methylcarba-mat innerhalb von 4-6 Tagen alle zugrunde, und zwar durch Epithelwucherungen, die zum Aufplatzen des Epithels führen und damit ein Verbluten einleiten. Die beiden angewendeten Regenaplex-Präparate Nr. 6 und 510 a, in einer Verdünnung von 4 Tropfen auf 250 ccm Wasser, bewirken eine rasche Entgiftung, so daß die überwiegende Mehrzahl der Tiere am Leben bleibt. Arbeitet man mit gleichartigen erwachsenen Tieren, so bleiben alle am Leben. Sind Jungtiere dabei, so geht ein Großteil dieser Tiere ein. Sie sind wesentlich empfindlicher als ausgewachsene Individuen. Die entgiftende Wirkung ist auf alle Fälle gegeben: Es ist gleichgültig, ob die Tiere von Anfang an unter Einfluß der angeführten Präparate stehen und erst einige Tage später mit dem Insektizid in Kontakt kamen oder ob die Tiere von Anfang an mit dem Insektizid behandelt wurden und erst im nachhinein die beiden Präparate Nr. 6 und 510 a Anwendung fanden. So oder so tritt eine Erholung ein. Interessanterweise ist die Erholung besser und augenfälliger, wenn die Mittel nach der Vergiftung angewendet werden. Eines steht mit Sicherheit fest: Das Präparat Nr. 510 a zeigt in allen Fällen die beste Wirkung. Schon nach wenigen Tagen zeigen die Versuchstiere eine vollkommen normale Aktivität. Die schwächste Wirkung zeigt das Präparat Nr. 6, doch geht auch mit diesem Mittel die entgiftende Wirkung so weit, daß die Tiere nicht zugrunde gehen, allerdings nicht die normale Aktivität erreichen. Beide Präparate kombiniert angewendet liegen in ihrer Wirkung zwischen Nr. 6 und 510 a. Dies würde bedeuten, daß die hervorragende Wirkung von Nr. 510 a durch das Mittel Nr. 6 in irgendeiner Form blockiert erscheint. Neben dieser klaren entgiftenden Wirkung der beiden Präparate Nr. 6 und 510 a, bewirken diese noch regenerative Prozesse, sodaß Epithelschäden, in Form von Epithelwucherungen, ausheilen.

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