ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2005; 114(5): 189
DOI: 10.1055/s-2005-870600
Editorial

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

CME - Zertifizierte Fortbildung

Cornelia Gins
Further Information

Publication History

Publication Date:
18 May 2005 (online)

Seit dem 1. Januar 2004 besteht im Rahmen der zahnärztlichen Qualitätssicherung (§ 3 MBO) die Verpflichtung der Zahnärzte zur fachlichen Fortbildung (Continuing Medical Education = CME) und diese auch nachzuweisen. Zu diesem Nachweis werden die zertifizierten Fortbildungsmaßnahmen mit Punkten bewertet. Innerhalb von 3 Jahren müssen 150 Punkte nachgewiesen werden. Die Bewertung der jeweiligen Fortbildungsmöglichkeiten spiegelt sich in der Anzahl der Punkte wider. Die Grundeinheit (1 Fortbildungspunkt) entspricht in der Regel einer einstündigen Fortbildung. Neben dem Besuch von Vorträgen, Symposien, Kongressen und Workshops wird aber auch das Selbststudium, z. B. das Lesen von Fachliteratur und interaktive Fortbildung via Internet oder Printmedien, angemessen bewertet. Die medizinischen Zeitschriftentitel des Thieme Verlages bieten schon seit längerem die Möglichkeit, Fortbildungspunkte im Rahmen der zertifizierten Fortbildung zu erwerben. Die ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt möchte dem nun nicht nachstehen und gibt Ihnen mit dieser Ausgabe erstmals die Gelegenheit, interaktiv Ihr Selbststudium zu vervollkommnen. In jedem Heft werden Sie in Zukunft einen besonders gekennzeichneten CME-Beitrag finden. Die Lernzielüberprüfung erfolgt durch den Thieme Verlag. Dazu müssen die Fragen im Anhang des Artikels beantwortet und an den Verlag gesandt werden. Bei 80 % richtiger Antworten ist die ZWR berechtigt, einen Fortbildungspunkt zu vergeben - anerkannt durch die ZÄK-Baden Württemberg. Abonnenten haben in dem Fall einen Vorteil, da für sie die Teilnahme kostenlos ist. Nichtabonnenten können ebenfalls teilnehmen, wenn sie zuvor beim Verlag so genannte CME-Wertmarken erwerben (Näheres siehe im Anschluss an den CME-Beitrag in diesem Heft).

Die gesetzliche Fortbildungspflicht teilt, seitdem sie ins Gespräch kam und nun auch umgesetzt wurde, die Zahnärzteschaft in 2 Lager. Die strikten Gegner vor allem in einigen Kammern haben sich mehr als schwer getan, die anderen sammeln ohne Murren fleißig Punkte. Ich habe mit „der Pflicht zur fachlichen Fortbildung” gar kein Problem, da ich darin kein Muss, sondern ein Wollen sehe. Viele Kollegen interessieren sich inzwischen für berufsbegleitende Curricula und Masterstudiengänge. Der zeitliche und vor allem wirtschaftliche Aufwand dafür ist enorm. Dieses nur mit der Suche nach Gewinnmaximierung der Praxisumsätze zu begründen, wird dem Engagement in gar keinem Fall gerecht. In Gesprächen mit Teilnehmern ist ganz deutlich geworden, dass vor allem der Anspruch an die eigene Arbeit die treibende Kraft ist - ein ganz wichtiger Punkt, so denke ich, für die Zufriedenheit im Arbeitsalltag.

Wenn Sie unser neues Angebot nun in diesem Kontext annehmen könnten, wäre mein Wunsch erfüllt. Ach übrigens, wie heißt es doch: Man wird erst alt, wenn man nicht mehr bereit ist, etwas dazuzulernen - und wer will schon gerne alt sein.

Dr. med. dent. Cornelia Gins

    >