Rehabilitation (Stuttg) 2005; 44(3): 186
DOI: 10.1055/s-2005-866874
Aus der Deutschen Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Stellungnahme zum Entwurf der Regierungsfraktionen für ein Anti-Diskriminierungsgesetz (ADG) vom 14.12.2004

Commentary on the Government Bill of an Anti-Discrimination Law, ADG of Dec. 14, 2004Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter e. V.
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Publication Date:
03 June 2005 (online)

Die Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter (DVfR) hat als Fachverband für Rehabilitation die auf Menschen mit Behinderung in Deutschland bezogenen Regelungen im Entwurf des Anti-Diskriminierungsgesetzes (ADG) der Koalitionsfraktionen mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Sie nimmt dazu wie folgt Stellung:

Die DVfR begrüßt ausdrücklich die Absicht, über die reine Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien von 2000 hinausgehend die Teilhabesicherung von Menschen, die von Behinderungen bedroht oder betroffen sind, entsprechend dem Gleichstellungsgebot des Art. 3 Grundgesetz in den Bereich privater Rechtsbeziehungen hinein zu verlängern und dadurch insbesondere

den Zugang zu alternativen, privatwirtschaftlichen Vorsorge-Verträgen für alle einklagbar zu machen, der Benachteiligung älterer, gesundheitlich vorbelasteter und behinderter Arbeitsuchender entgegenzuwirken sowie die von der Bundesregierung für die Zeit 2004 - 2006 ins Leben gerufene Gemeinschaftsinitiative „job - Jobs ohne Barrieren” arbeits- und zivilrechtlich zu flankieren.

Zwar können Menschen mit Behinderung, die sich im vertrags- und arbeitsrechtlichen Bereich diskriminiert fühlen, in Deutschland auch jetzt schon die Gerichte anrufen. Das ADG wird jedoch eine klarere und vermutlich in der Öffentlichkeit besser beachtete Rechtsgrundlage bieten.

Eine von manchen geforderte „Minimierung der bürokratischen Implikationen aufs Nötige” muss nach Auffassung der DVfR dort unterbleiben, wo durch sie der wirksame zivilrechtliche Benachteiligungsschutz von Menschen mit Behinderungen gefährdet würde. Dies gilt besonders wegen der Ansage der Europäischen Union vom November 2004, alsbald ihre Anti-Diskriminierungsrichtlinien, wo erforderlich, um einen Benachteiligungsschutz behinderter Menschen zu ergänzen.

Millionen behinderte und chronisch kranke Menschen in Deutschland sind durch vermeidbare behinderungsunfreundliche Gestaltung und Handhabung des Alltags in der Massenproduktion von Waren und Dienstleistungen, auf dem Finanz-, Versicherungs- und Wohnungsmarkt, in Arbeit und Ausbildung benachteiligt. Für sie ist die Gesetzesinitiative notwendig und hilfreich.

Alle Mitglieder des Deutschen Bundestages, zuallererst die Mitglieder im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fordert die DVfR ausdrücklich auf, in einem ADG insbesondere der nach wie vor gravierenden Benachteiligung von Menschen mit Behinderung entgegenzuwirken und dabei die vorstehenden Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

im April 2005

Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter (DVfR) 

Friedrich-Ebert-Anlage 9

69117 Heidelberg

Email: info@dvfr.de

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