Dtsch Med Wochenschr 2005; 130(16): 1029
DOI: 10.1055/s-2005-866783
Leserbriefe

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Intensivmedizin: Wer darf, wer muss? - Zuschrift Nr. 2

Zum Beitrag aus DMW 1/2/2005W. Linde
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Publication Date:
26 April 2005 (online)

Zuschrift Nr. 2: Die Diskussion darüber, zu welchem Fachgebiet die Intensivmedizin zu gehören habe, ist bereits vor 20 Jahren geführt worden. Im Nachgang haben die Fachgesellschaften differenzierte interdiziplinäre Vereinbarungen getroffen, die sich bis heute bewährt haben. Was treibt die Autoren, diese alten Geschichten wieder aufzuwärmen [1].

In großen Kliniken, in denen auch die Forschung angesiedelt ist, gibt es fachspezifisch getrennte Intensivstationen, und das ist auch sinnvoll. In den meisten Versorgungskrankenhäusern gibt es nur eine interdiziplinäre Intensivstation. Daran wird sich auch in Zukunft unter den begrenzten finanziellen Ressourcen nichts ändern. Diese Stationen stehen in bewährter Weise normalerweise unter der Leitung der Anästhesieabteilung. In einer zunehmend subspezialisierten Medizin ist die Anästhesie das einzige Fachgebiet, welches im Krankenhaus einen fachübergreifenden Blickwinkel garantiert. Warum sind so viele Anästhesisten mit dem Controlling und der OP-Organisation betraut?

Auf einer interdisziplinären Intensivstation ist der Anästhesist daher zur Koordination und Leitung prädestiniert. Der Satz: „Der Betroffene selbst möchte im Fall eines Infarktverdachts keinesfalls auf einer anästhesiologischen Wachstation landen, auf der versierte Anästhesisten auf das Polytrauma, warten!“ offenbart in peinlich polemischer Art die Abgehobenheit und Inkompetenz der Autoren. Es ist inzwischen anerkannte Meinung, dass für die Versorgung eines akuten Koronarsyndroms evidenzbasierte Leitlinien existieren, die von der Notaufnahme bis zur Behandlung oder Verlegung - je nach Ausstattung der Klinik - verbindliche Vorgaben machen. Die organisatorische Leitung einer Intensivstation hat damit überhaupt nichts zu tun.

Wenn Herr Prof. Erdmann als Mitglied der ständigen Kommission für Forschung und Wissenschaftlichen Nachwuchs der Hochschulrektorenkonferenz einen derart unausgewogenen Kommentar publiziert, zeigt mir das, dass er dort als Lobbyist und nicht als kompetenter sachkundiger Berater sitzt.

Literatur

  • 1 Erdmann E, de Vivie E R. Intensivmedizin: Wer darf, wer muss?.  Dtsch Med Wochenschr. 2005;  130 44-45

Dr. med. Walter Linde

Stübbenhauser Straße 22 A

40822 Mettmann

Email: wlinde@t-online.de

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