Dtsch Med Wochenschr 2004; 129(44): 2372-2373
DOI: 10.1055/s-2004-835271
Arztrecht in der Praxis

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Konkurrentenklage Niedergelassener gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur vertragsärztlichen Versorgung

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.08.2004H.-J Rieger
Further Information

Publication History

Publication Date:
21 October 2004 (online)

Problem

Nach § 116 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) in Verbindung mit der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte können Fachärzte in Krankenhäusern von den Zulassungsgremien bei den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt werden. Die Ermächtigung ist eine gegenüber der Zulassung nachrangige Form der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Sie wird nur erteilt, soweit und solange ohne die Ermächtigung eine Versorgungslücke bei der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten besteht. Der ermächtigte Krankenhausarzt tritt damit in Konkurrenz zu den niedergelassenen Vertragsärzten, deren wirtschaftliche Situation hierdurch betroffen ist. Es ist daher verständlich, dass niedergelassene Ärzte in der Vergangenheit immer wieder versucht haben, Ermächtigungen von Krankenhausärzten mit der so genannten Konkurrentenklage anzufechten. Alle diese Versuche scheiterten jedoch an der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), das eine Anfechtungsbefugnis nur in Fällen willkürlicher Erteilung von Ermächtigungen anerkannte. Durch die vorliegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) hat sich die Rechtslage grundlegend geändert.

Rechtsanwalt

Dr. jur. H.-J. Rieger

Zeppelinstraße 2

76185 Karlsruhe

    >