manuelletherapie 2004; 8(4): 137
DOI: 10.1055/s-2004-813689
Editorial

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Urheberrechtsverletzung - kein Kavaliersdelikt

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Publication Date:
25 October 2004 (online)

Warum Delikte von Kavalieren sprichwörtlich verharmlost werden, weiß ich nicht. Das Verletzen des Copyrights entspricht weder dem Verhalten eines Kavaliers noch ist es harmlos.

In unserer Berufsgruppe ist die Verbreitung von Skripten an der Tagesordnung: das Skript als unterrichtsbegleitendes Lehrmaterial und als Zugabe von Fort- und Weiterbildungskursen. Nicht immer ist das Verfasste auf dem Mist des Verfassers des Skripts gewachsen. Ich würde das nicht so drastisch darstellen, wenn ich es nicht immer wieder selbst erlebte.

Kolleginnen und Kollegen, die schon mal selbst bei einem Verlag publiziert haben, wissen, was es bedeutet, als Autorin/Autor tätig zu sein: Literaturrecherche, schreiben, lesen, wieder schreiben, am Text feilen, um gute Formulierungen ringen, usw. Und das in der Freizeit. Honorar ist nur zu erwarten, wenn der Artikel tatsächlich in einer Zeitschrift publiziert oder das fertige Buch gekauft wird.

Die Freude über und - völlig zu Recht - der Stolz auf das Publizierte und auf den geleisteten Beitrag zum Wissenszuwachs der eigenen Berufsgruppe sind meistens der erste Lohn für die Mühe.

Grafiker und Fotografen - oft Freiberufler, die für Autoren und Verlage arbeiten -, erstellen Abbildungen für Publikationen und erhalten für ihre Arbeit ebenfalls Honorare, von denen sie leben und die letztlich vom Leser, z. B. eines Buches, bezahlt werden.

Verständlich also der Ärger, wenn die geleistete Arbeit raubkopiert und zusammenkopierte Skripte auch noch verkauft werden.

Was ist erlaubt?

Selbstverständlich dürfen Autoren zitiert werden. Damit der Leser weiß, wo der komplette Sachverhalt nachzulesen ist, werden im Text der zitierte Autor und das Publikationsjahr genannt und am Textende eine Literaturliste erstellt. Es darf auch wörtlich zitiert werden. In diesem Fall werden außer dem Publikationsjahr auch die Seiten angegeben, auf denen die Stelle zu finden ist.

Sollen Abbildungen aus Publikationen übernommen werden, wendet man sich an den entsprechenden Verlag. Je nach Umfang, Alter, Art der Abbildung wird eine kostenlose Abdruckgenehmigung oder die Zusage erteilt, das Bild gegen eine Lizenzgebühr in die eigene Veröffentlichung zu übernehmen. Dabei sind die Preise sehr unterschiedlich. Viele unserer Autoren wünschen sich für ihre Bücher z. B. Cartoons bekannter Künstler, und staunen dann nicht selten über die Gebühr und wägen ab, ob der Gag sein muss!

Folgen der Copyright-Verletzung

Der 1. juristische Schritt ist die Aufforderung zur sofortigen Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Dann wird hochgerechnet, welcher finanzielle Schaden dem Autor und dem Verlag entstanden ist. Dieser muss ersetzt werden. Der Diebstahl geistigen Eigentums ist nicht so leicht in Euro-Beträgen zu beziffern, auch wenn sich der Schaden nur in Euro begleichen lässt. Und die Beträge sind höher, als es dem Dieb lieb sein kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmen Sie dieses Editorial zum Anlass, das Verhalten im Umgang mit Kopien aus Fachliteratur zu diskutieren. Ich freue mich, wenn ich Ihr Bewusstsein für das Copyright schärfen konnte.

Rosi Haarer-Becker

Rosi Haarer-Becker, PT

Redaktion manuelletherapie

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