NOTARZT 2004; 20(3): 89
DOI: 10.1055/s-2003-814816
Stellungnahme
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Stellungnahme der BAND, DIVI und der Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst zu Auswirkungen der DRG auf die präklinische Akutversorgung

Comment by BAND, DIVI and the Permanent Conference for Rescue Service on the Effects Exercised by the DRG (Diagnosis Related Groups) on Preclinical Acute Emergency Care
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Publication Date:
17 May 2004 (online)

Durch die Einführung einer neuen pauschalierten Vergütung (DRG) im Bereich der Krankenhäuser kommt es zu dramatischen Auswirkungen auf die notfallmedizinische Versorgung im Notarztdienst, die die Effektivität dieses Versorgungssystems infrage stellen.

Seit zwölf Monaten liegt die Analyse der Gutachter des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen vor, in dem die folgenden Probleme schon vorausgesagt wurden. Nachdem bisher keine Konsequenzen gezogen wurden, sind inzwischen schon folgende Nachteile feststellbar:

Die neuen Vergütungsformen fördern eine zunehmende Spezialisierung der stationären Versorgung unter Hintanstellung der Notfallversorgung. Durch die Privatisierung von kommunalen Krankenhäusern werden Notfallversorgungskapazitäten abgebaut. Durch Spezialisierungs- und Konzentrationstendenzen auf Kompetenzzentren wird die wohnortnahe Notfallversorgung unmöglich gemacht.

Die Folgen dieser Entwicklung sind:

Es werden Krankenhäuser aus betriebswirtschaftlichen Gründen geschlossen. Krankenhäuser können keine Notärzte mehr zur Verfügung stellen. Die Zahl der Notarztstandorte wird verringert und die Eintreffzeit des Notarztes am Notfallort verlängert. Durch verlängerte Transportzeiten zu den Kompetenzzentren werden Notfallpatienten gefährdet und Notärzte länger im Einsatz gebunden. Die stationäre Aufnahme von Notfallpatienten wird wegen des Abbaues von Notaufnahmeeinheiten aus Kostengründen (durch die neue Vergütung nicht gedeckter Vorhaltekosten) infrage gestellt.

Durch die Auswirkungen des EuGH-Urteils über die Arbeitszeit in Krankenhäusern erhalten Klinikärzte keine Nebentätigkeitsgenehmigungen für den Einsatz im Rettungsdienst.

Die BAND, DIVI und die Ständige Konferenz für den Rettungsdienst fordern in Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des Gutachtens des Sachverständigenrates die politisch zuständigen Stellen im Rahmen ihrer Verantwortung für die zeitgerechte und fachkompetente Versorgung von Notfallpatienten auf, in Gesetzen und Verordnungen Sorge dafür zu tragen, dass diese Folgen durch strukturelle Änderungen vermieden werden.

Die finanzielle Vergütung des Notarztdienstes muss gesichert werden. Der Einsatz dienstbereiter Klinikärzte muss durch Ausnahmeregelungen geregelt werden. Die Bereitstellung von regional zeitgerecht erreichbaren Notaufnahmen muss garantiert sein. Eine ausreichende Anzahl von Notfallbetten muss im Krankenhausplan berücksichtigt werden. Die Abstimmung des Krankenhaus- und des Rettungsdienstrahmenplans muss unter der Vorgabe einer zeitgerechten Versorgung und einer stationären Aufnahme erfolgen.

Die Notfallversorgung durch den Notarzt und die Weiterbehandlung von Notfallpatienten im Krankenhaus sind wesentliche Elemente der Notfallrettung, die, wenn sie nicht garantiert werden können, die Überlebens- und Wiederherstellungschancen dieser Patienten erheblich verringern, wenn nicht unmöglich machen würden.

Prof. Dr. med. Peter Sefrin,stellver. Vorsitzender der BAND 

Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie der Universität Würzburg · Sektion für präklinische Notfallmedizin

Oberdürrbacher Straße 6

97080 Würzburg

Email: sefrin_p@klinik.uni-wuerzburg.de

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