intensiv 2003; 11(2): 100-101
DOI: 10.1055/s-2003-38858
Recht
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Der Abbruch der Ernährung durch eine PEG-Magensonde bedarf der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung

Werner Schell1
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Publication Date:
13 May 2003 (online)

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hält an seiner Rechtsauffassung fest [1] , dass bei einem irreversibel hirngeschädigten Betroffenen die Entscheidung des Betreuers über den Abbruch der Ernährung durch eine PEG-Magensonde in entsprechender Anwendung von § 1904 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf und als Kriterium für diese Entscheidung maßgeblich auf eine mutmaßliche Einwilligung des Betroffenen abzustellen ist, an deren Feststellung wegen des Lebensschutzes in tatsächlicher Hinsicht strenge Anforderungen zu stellen sind, während bei deren Nichtaufklärbarkeit die Genehmigung zu versagen ist.

1 Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 15.7.1998 - 20 W 224/98 (vorgestellt in Schell W. Sterbebegleitung und Sterbehilfe ... Hagen: Brigitte Kunz Verlag 2002).

2 Urteil des BGH vom 13.9.1994 - 1 StR 357/94 - (vorgestellt in Schell W. Sterbebegleitung und Sterbehilfe ... Hagen: Brigitte Kunz Verlag 2002).

Werner Schell

Dozent/Dipl.-Verwaltungswirt

Harffer Str. 59

41469 Neuss

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