Geburtshilfe Frauenheilkd 2017; 77(10): 1041-1043
DOI: 10.1055/s-0043-120474
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Publication Date:
26 October 2017 (online)

Aus dem G-BA – DMP Brustkrebs umfassend aktualisiert

Das strukturierte Behandlungsprogramm (Disease-Management-Programm, DMP) Brustkrebs steht künftig Patientinnen umfassend aktualisiert zur Verfügung. Es wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) an aktuelle Leitlinien und an den Stand der medizinischen Erkenntnisse angepasst. Zudem wurde im DMP Diabetes mellitus Typ 2 eine Aktualisierung zur Arzneimittelversorgung der Patienten vorgenommen sowie das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit Leitlinienrecherchen zu den geplanten neuen DMP Rheumatoide Arthritis und Osteoporose beauftragt. Die entsprechenden Beschlüsse hat der G-BA am Donnerstag in Berlin gefasst.

DMP Brustkrebs

Das DMP Brustkrebs wurde vollständig überarbeitet und in die DMP-Anforderungen-Richtlinie überführt. Ein neuer Schwerpunkt des DMP liegt auf der Nachsorge, bei der stärker als zuvor Neben- und Folgewirkungen der Therapie berücksichtigt werden. Aufgrund von geänderten Leitlinienempfehlungen und unter Berücksichtigung des späten Wiederauftretens der Erkrankung ist eine Teilnahme am DMP Brustkrebs nun bis zu 10 Jahre möglich. Die Änderung der Richtlinie tritt am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.

„Unser Ziel ist es, Patientinnen wirksam dabei zu unterstützen, empfohlene, oft über Jahre weiterlaufende Therapien einzuhalten und mit Neben- und Folgewirkungen besser umgehen zu können. Hier haben wir zum Beispiel die länger andauernden Therapien mit Antiöstrogenen, die adjuvanten Therapien, im Blick. Sie werden nach Operation, Strahlentherapie und/oder Chemotherapie oft über Jahre fortgesetzt, was für Patientinnen belastend ist und Folgeerkrankungen wie Osteoporose nach sich ziehen kann. Das neue DMP sieht gezielte Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeerkrankungen sowie eine stärkere Berücksichtigung psychosomatischer, psychischer und psychosozialer Aspekte im Rahmen der Langzeittherapie vor“, so Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses DMP.

Hintergrund – Disease-Management-Programme (DMP)

Patientinnen und Patienten mit bestimmten chronischen Krankheiten können sich bei ihrer Krankenkasse in ein strukturiertes Behandlungsprogramm, ein Disease-Management-Programm (DMP), einschreiben lassen. Damit werden sie ambulant und stationär auf dem aktuellen medizinischen Forschungsstand behandelt. Ein koordiniertes Vorgehen soll dazu beitragen, unnötigen Komplikationen, Krankenhausaufenthalten und Folgeschäden vorzubeugen. Anforderungen an solche strukturierten Behandlungsprogramme beschließt der G-BA. Träger der Programme sind die gesetzlichen Krankenkassen, die sie für ihre chronisch kranken Versicherten anbieten.

Ende 2016 waren nach Angaben des Bundesversicherungsamts 6,7 Millionen Versicherte in einem oder mehreren DMP eingeschrieben und 9966 Programme vom Bundesversicherungsamt zugelassen.

Bisher hat der G-BA entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 137 f SGB V die Anforderungen an DMP für Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Erkrankung der Herzkranzgefäße (koronare Herzkrankheit, KHK), chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale und COPD) und Brustkrebs formuliert. Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, die Ausgestaltung der DMP regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren.

Seit dem Jahr 2012 ist der G-BA gesetzlich beauftragt, eigene Richtlinien zu DMP zu beschließen. Die praktische Umsetzung in der Versorgung erfolgt dann auf Basis regionaler Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern (Vertragsärztinnen und -ärzten/Krankenhäusern) vor Ort. Das Bundesversicherungsamt prüft vor einer Zulassung, ob die Verträge die Anforderungen des G-BA erfüllen.

Nach einer Pressemitteilung aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss vom 20.04.2017

Informationen / Links

DMP-Anforderungen-Richtlinie: Ergänzung der Anlage 3 (DMP Brustkrebs) und Anlage 4 (Brustkrebs Dokumentation)

  • Beschlussdatum: 20.04.2017

  • Inkrafttreten: 01.10.2017

  • Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 09.08.2017 B2

Beschlusstext: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-2938/2017-04-20_DMP-A-RL_Ergaenzung-Anlage-3-DMP-Brustkrebs-4-Doku-Brustkrebs_BAnz_WZ.pdf

Tragende Gründe zum Beschluss: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-4358/2017-04-20_DMP-A-RL_Ergaenzung-Anlage-3-DMP-Brustkrebs-4-Doku-Brustkrebs_TrG.pdf

Prüfung gem. § 94 SGB V durch das BMG: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-4452/2017-04-20_DMP-A-RL_Ergaenzung-Anlage-3-DMP-Brustkrebs-4-Doku-Brustkrebs_BMG.pdf

Servicedokument zur Änderung der DMP-A-RL mit sichtbar eingearbeiteten Änderungen: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-4359/2017-04-20_DMP-A-RL_Ergaenzung-Anlage-3-DMP-Brustkrebs-4-Doku-Brustkrebs_Servicedokument.pdf


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