Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2017; 12(04): 75
DOI: 10.1055/s-0043-109400
Praxis
Kollegenfrage
© Karl F. Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG

Ist „begleitende Krebstherapie“ auf der Website zulässig?

Heinz-Georg Bramhoff

Subject Editor:
Further Information

Publication History

Publication Date:
17 July 2017 (online)

Summary

Darf ich im Internet oder in meinem Praxisflyer schreiben, dass ich onkologische Patienten behandle? Gibt es rechtssichere Formulierungen, denn ich höre immer wieder, dass Kollegen abgemahnt werden, wenn beispielsweise „begleitende Krebstherapie“ auf der Webseite steht.