Damit Klienten eine Chance auf Kostenerstattung haben, sollten sie sich zu Beginn
der Behandlung umfassend bei ihrer Versicherungsgesellschaft informieren. Muss die
Behandlung zunächst bewilligt werden, muss der Klient die benötigten Unterlagen beim
behandelnden Arzt oder seiner Versicherung einholen. Erstattungsfähige Rechnungen
müssen nach GebüH gestellt werden. Dabei ist es wichtig, zu wissen, welche Abrechnungsziffern
kombinierbar sind und welche nicht.
Keywords
Heilpraktiker für Psychotherapie - Heilpraktikerleistungen - Zusatzversicherung -
private Krankenversicherung - Abrechnung - Kostenerstattung - Psychotherapie - Gebührenverzeichnis
für Heilpraktiker - GebüH - Abrechnungsziffern - Rechnung