Z Gastroenterol 2017; 55(05): 518
DOI: 10.1055/s-0043-108770
Der bng informiert
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Gastroenterologen liefern oft auf eigene Kosten

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Publication Date:
12 May 2017 (online)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist den Kollegen Worlicek und Börner zu danken, dass sie diese hervorragende Umfrage zur Sonografie und anderen Leistungen im bng auf den Weg gebracht haben. Eindrücklich wird damit bewiesen, dass viele niedergelassene Gastroenterologen sich nicht nur mit der endoskopischen Leistungserbringung auseinandersetzen. Chronische Erkrankungen, so chronisch entzündliche Darmerkrankungen oder hepatologische Problemfälle, werden kontinuierlich in unseren Praxen versorgt. Hierfür ist die Vorhaltung leistungsfähiger diagnostischer Geräte erforderlich. Die Sonografie ist ein klassisches Beispiel, wie eine notwendige, heute nicht mehr wegzudenkende Diagnostik in der Vergütung unterrepräsentiert ist, ja zumeist vollständig in der morbiditätsbedingten Vergütung (RLV) untergeht.

Bei Hochleistungssonografiegeräten sind Preise von 50 000 Euro und höher schnell erzielt. Anspruchsvolle Kontrastmittel- oder Darmsonografie ist aber nur mit entsprechend ausgelegten Geräten möglich. Strahlenbelastende, teure Untersuchungen von Leberherden können vermieden werden und Stenosen bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen unkompliziert im Verlauf beurteilt werden. Die Diskussion, ob damit sogar stationäre Aufenthalte vermieden werden können, möchte ich gar nicht führen. Sicher ist, dass diese Untersuchungen unseren Patienten sehr zugute kommen.

Bemerkenswert ist, dass ca. neun Prozent aller Befragten sogar die nicht bewertete Endosonografie vorhalten. Ein Verfahren, das definitiv als ambulante Leistung zu werten ist und aufgrund der zunehmenden Nachfrage unbedingt einer Einschätzung bedarf. Hier sind die Anschaffungskosten noch höher zu bewerten. Wenn in der Politik ambulant vor stationär gefordert wird, dann muss auch die Honorierung so strukturiert werden, dass Leistungen sich kostendeckend abbilden lassen.

Der bng ist hier weiter aktiv. Forderungen, bisher nicht honorierte Leistungen in den Katalog der GKV-Leistungen aufzunehmen, wurden jüngst der KBV eingereicht, wozu auch sonografische Leistungserbringungen gehören. Des Weiteren wurde die Erweiterung der Indikation bei der Kapselendoskopie z. B. für entzündliche Darmerkrankungen des Dünndarms (M. Crohn), Polyposis-Syndromen oder malignen Erkrankungen des Dünndarms angetragen. Ballondilatationen im oberen und unteren Magen-Darm-Trakt sollten einer geregelten Vergütung zugeführt werden, wobei derzeit sich nur die Bougierung der Speiseröhre als ambulante Operation darstellen lässt.

Es kann nicht sein, dass Ärzte Innovationen nur aus eigener Tasche zahlen müssen. Dennoch zeigt die Umfrage, dass viele Kollegen mit hohem ärztlichem Engagement ohne wirtschaftliche Interessen auch unterfinanzierte Verfahren zum Wohle der Patienten vorhalten und anwenden.

Dr. Ulrich Tappe (bng-Vorstand)