intensiv 2017; 25(01): 45-47
DOI: 10.1055/s-0042-118949
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Publication Date:
05 January 2017 (online)

Aktuelles

Pflege im G-DRG System 2017: Neues Basis-Assessment erleichtert die Dokumentation

Schlagwörter wie OPS 9-20, PKMS, Pflegebedarfsfaktoren über Barthel, FIM, MMSE und Pflegegrade sind aktuell durch die Neuerungen im G-DRG-System wieder in aller Munde. Dabei stellt sich die Herausforderung, sinnvolle Lösungsansätze im Kontext der Pflegedokumentation zu etablieren. Das pflegerische Basis-Assessment (BAss) der Fachgesellschaft Profession Pflege bietet hier eine sinnvolle Lösung. Neben Änderungen im OPS 9-20 und PKMS 2017 gibt es zahlreiche weitere signifikante Neuerungen, die die pflegerische Abbildbarkeit im G-DRG-System betreffen.

OPS 9-20

Die Neuerungen im OPS 9-20 fielen für das Jahr 2017 wesentlich bedeutsamer aus als im letzten Jahr. So wurde der OPS 9-20 erstmals auch in elf DRG-Fallgruppen gruppierungsrelevant, dabei können die möglichen Erlöseinwirkungen teilweise beachtlich sein. Das Zusatzentgelt (ZE) 130.* ist relativ stabil geblieben. Weitere beachtliche Änderungen im OPS 9-20 bestehen neben den bekannten Alterseinteilungen in der Möglichkeit, die hochaufwendige Pflege bei Frühgeborenen, Neugeborenen und Säuglingen innerhalb des PKMS-F bis zur Vollendung des 1. Lebensjahrs dokumentieren und abrechnen zu können. Außerdem wurde der PKMS 2017 für alle Altersgruppen um den Leistungsbereich Atmung erweitert. Zudem wurden die Einstiegspunkte bei dem PKMS-E analog zu den Kindern und Jugendlichen verändert.


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U50.- Motorische Funktionseinschränkung und U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

Neben den Änderungen des OPS 9-20 wurden die U50.- und U51.- in die CCL-Matrix (Complication and Comorbidity Level) aufgenommen. Diese Nebendiagnosen können in der Kumulation der Nebendiagnosen fallbezogen den PCCL und damit die Relativgewichte beeinflussen. Dieses ist in 2017 in 22 G-DRG-Fallgruppen der Fall. Die Assessment-Instrumente wie der Barthel-Index, die Funktionale Selbstständigkeitsmessung (FIM) und der Mini-Mental Status-Test (MMSE) sind als Option zur Triggerung der U50.- und U51.- in den Katalog aufgenommen worden. Der Deutsche Pflegerat spricht hier von der Integration von Pflegebedarfsfaktoren.

Die Fachgesellschaft Profession Pflege sieht allerdings in der Einführung der aufgeführten Assessments keinen geeigneten Ansatz für die Akutpflege: „Eine flächendeckende Einführung und Kodierung des Barthel-Index und Erweiterten Barthel-Index in der Akutpflege bei allen ,aufwendigen‘ Patienten mit pflegerischem Aufwand ist nicht zielführend. Die Assessments blenden wichtige Elemente zur pflegerischen Entscheidungsfindung aus. Sinnvolle Alternativen sind gefragt.“ Zudem sind künftig noch weitere Anforderungen in den Kliniken zu erfüllen.
Die Fachgesellschaft empfiehlt daher den Einrichtungen die aktuell eingeführte Pflegeanamnese durch ein neu zur Verfügung stehendes Basis-Assessment in der Akutpflege zu ersetzen. Dieses entwickelte Basis-Assessment vereint vier Zielsetzungen:

  • Ermittlung des Barthel-Index und des Erweiterten Barthel-Index und damit die Unterstützung der CCL-relevanten Nebendiagnose U50.- und U51.-

  • Triggern des OPS der Pflegebedürftigkeit, denn es ist zu erwarten, dass dieser in 2018 auch in der Akutpflege erlösrelevant wird

  • Unterstützung der Plausibilisierung des PKMS, da dieser in der Bedeutung gestiegen ist

  • Unterstützung des ab 2017 verpflichtend einzuführenden Entlassungsmanagements mit der frühzeitigen Erkennung eines poststationären Versorgungsdefizits

Das Basis-Assessment vereint somit die Zielsetzung Anamnesedaten systematisch und strukturiert in den Kliniken zu erheben sowie die aufgezählten Punkte der pflegerischen Wirksamkeit im G-DRG-System mit zu bedienen und ein wirksames Entlassungsmanagement zu etablieren. Die Nutzung des BAss ist ein sinnvolles Instrument für den ersten Schritt im Pflegeprozess, um strukturierte Informationen über den Patientenzustand zu erheben.

Informationen zum kostenfreien Download des neu entwickelten Basis-Assessments der Fachgesellschaft Profession Pflege finden Sie auf deren Website unter www.pro-pflege.eu.

Quelle: Fachgesellschaft Profession Pflege e. V.


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Aktuelle Beratungsbroschüre zur Pflegeversicherung

Der Bedarf an Pflege steigt seit Jahren ständig an. Rund drei Millionen Menschen sind heute bereits aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder altersbedingt auf Leistungen aus der Pflegeversicherung angewiesen. Fast die Hälfte der betroffenen Menschen wird von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten zu Hause betreut. Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 hat die Bundesregierung nun Voraussetzungen geschaffen, den Pflegebedarf realistischer und besser abzubilden.

Zum 1. Januar 2017 sind aus den bislang drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geworden. Diese Aufteilung ermöglicht es anhand der Alltagskompetenz festzustellen, wo und wieviel Pflegebedarf der einzelne hat. Geprüft wird unter anderem, wie selbstständig der/die Versicherte noch ist und ob er/sie Unterstützung – zum Beispiel bei der Körperpflege, bei hauswirtschaftlicher Arbeit oder bei der Ernährung – benötigt. Bei Menschen, die noch eine alte Pflegestufe haben, wird die Pflegestufe übergeleitet. Auch bei der Pflegebegutachtung wird es Änderungen geben.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK) eine Broschüre mit den aktuellen Gesetzesänderungen im Rahmen der Pflegereform veröffentlicht. Der Ratgeber wird gegen eine Schutzgebühr von 5 € inkl. Porto verschickt und kann beim BSK e. V. telefonisch unter 06294/42 81–70 oder online auf www.bsk-ev.org/shop bestellt werden.

Quelle: BSK e. V.


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