NOTARZT 2016; 32(05): 201
DOI: 10.1055/s-0042-116285
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© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

V. Dörges
,
T. Kerner
,
P. Sefrin
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Publication Date:
18 October 2016 (online)

eine für den Notarzt problematisch erscheinende Gruppe von Notfallpatienten sind Kinder, deren Anteil an den Notarzteinsätzen üblicherweise 1 bis 3 % beträgt. Tiesmeier und Kollegen haben die Häufigkeit und die Ursachen kindlicher Notfälle analysiert. Es zeigte sich, dass dabei die neurologischen und respiratorischen, gefolgt von traumatischen Notfällen im Vordergrund standen. Die dabei erforderlichen Therapiemaßnahmen liegen im Hinblick auf Häufigkeit und Routine außerhalb des üblichen Rahmens und können somit den Respekt vor derartigen Einsätzen von wenig mit diesem Kollektiv konfrontierten Notärzten begründen. Demzufolge erscheint eine Zusatzqualifikation für Kindernotfälle, wie sie von der DIVI für den Notarzt empfohlen wird, über den „Notarztkurs“ hinaus und als sinnvoller Weg, die notwendige Kompetenz zu erlangen.

Nachdem durch das Notfallsanitätergesetz eine neue Situation geschaffen wurde, mit dem Ziel die Notarzteinsätze durch eine höhere Kompetenz dieses Berufsbildes zu reduzieren, erscheint eine erste Auswertung dazu hilfreich. Nachdem bezüglich der Durchführung heilkundlicher Maßnahmen teilweise sehr kontrovers bei der Novellierung der Rettungsdienstgesetze der Länder diskutiert wurde, interessiert natürlich die rettungsdienstliche Praxis an Orten, wo bereits Notfallsanitäter im Einsatz sind. Günther und Mitarbeiter haben an einem kleinen Patientenkollektiv in einjähriger Beobachtung analysiert, welche „ärztlichen“ Maßnahmen in einer Großstadt durch Notfallsanitäter zum Einsatz kommen. In nur 17 % aller Notfalleinsätze wurde von der Möglichkeit der Anwendung heilkundlicher Maßnahmen Gebrauch gemacht. Wenn sich als häufigste Maßnahme die Durchführung der Analgesie darstellte, erhebt sich die Frage, ob es sich dabei um eine „lebensrettende Maßnahme“ gehandelt hat, wie vom Gesetz vorgegeben. Nach wie vor spielt im Hinblick auf die Stellung des ÄLRD die Frage der Delegation und Substitution der heilkundlichen Maßnahmen eine Rolle. Da eine Diagnose durch einen Notfallsanitäter nicht gestellt werden kann, begrenzt sich die Beurteilung des Patienten als Basis des nachvollziehbaren und dokumentationspflichtigen Handelns auf die Einordnung des notfallmedizinischen Zustandsbildes, um dann im Rahmen einer SOP tätig zu werden – wie Wurmb in seinem Kommentar verdeutlicht. Es liegt nun an den Vorgaben auf Länderebene, wie und wo der Notarzt eingebunden sein wird und welche Form des Handelns (Delegation / Substitution) regional festgeschrieben wird.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre, die bestimmt Anlass zur Diskussion geben wird und freuen uns auf Ihre Kommentare, die wir gerne als Leserbriefe aufnehmen.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre Schriftleitung

Schriftleitung

V. Dörges, Kiel

T. Kerner, Hamburg

P. Sefrin, Würzburg

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P. Sefrin, Würzburg

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