B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport 2016; 32(04): 153-154
DOI: 10.1055/s-0042-110419
Recht
Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG Stuttgart

Wo steht der Sporttherapeut berufsrechtlich heute?

M. Beden
HILLE/BEDEN
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Publication Date:
17 August 2016 (online)

Sport- und Bewegungstherapeuten sind aus der Landschaft der Gesundheitsberufe nicht mehr wegzudenken. Ihre Tätigkeitsfelder erstrecken sich auf Gesundheitszentren an Akutkrankenhäusern, Reha-Kliniken, die ambulante Rehabilitation, Präventionszentren, die betriebliche Gesundheitsförderung bis hin zu der Tätigkeit in einer eigenen Praxis. Versorgungsverträge mit Kliniken sehen ihre Tätigkeit oft zwingend vor, sodass entsprechende Stellen im Personalschlüssel enthalten sein müssen. Sowohl im Rehabilitationssport als auch im Funktionstraining ist ihre Tätigkeit fest verankert.

Im Gegensatz zu vielen anderen Gesundheitsberufen ist das Berufsbild der Sport- und Bewegungstherapeuten allerdings staatlich nicht reglementiert. Es existiert weder eine gesetzliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung, noch ist die Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt. Dies schafft im Vergleich zu anderen Gesundheitsberufen Nachteile, wie noch im Einzelnen darzustellen sein wird. Dies ist aus der Sicht der Sport- und Bewegungstherapeuten unbefriedigend, da sie über eine qualifizierte Ausbildung verfügen, die nach einem entsprechenden Studium nicht unerhebliche Weiterbildungsmaßnahmen voraussetzt. Gleichwohl war die Anerkennung dieses Berufsbildes z. B. innerhalb der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining lange schwierig, obwohl die Sport- und Bewegungstherapeuten dort vielfach mit Übungsleitern konkurrieren, die im Regelfall über eine weit weniger umfangreiche Ausbildung verfügen. Heute ist ihre Anerkennung über den DVGS anhand dessen Lizenzen möglich geworden.