Aktuelle Kardiologie 2014; 3(2): 120-121
DOI: 10.1055/s-0034-1368971
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Patientenaufklärung – Ordnungsgemäße Patientenaufklärung: in dubio pro medicus!

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Publication Date:
15 April 2014 (online)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ärzten den Nachweis einer korrekten Aufklärung ihrer Patienten erheblich erleichtert. Auch wenn der Arzt sich nicht an das konkrete Gespräch erinnern kann, sollen die Gerichte der schlüssigen Darstellung des Arztes eher glauben als der Erinnerung des Patienten.