Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2013; 02(06): 724-725
DOI: 10.1055/s-0033-1363733
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Was lernen wir aus dem Bielefelder Urteil?

Hartmut Siebert
,
Barbara Hoffmann
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Publication Date:
09 January 2014 (online)

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Ein Organisationsversagen ist erheblich schwieriger nachzuweisen als ein persönlicher Fehler.
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Im Oktober vergangenen Jahres verurteilte das Landgericht Bielefeld einen angehenden Arzt wegen fahrlässiger Tötung. Während seines Praktischen Jahres hatte er einem Säugling versehentlich ein Anti­biotikum über einen intravenösen Zugang statt über eine Ernährungssonde verabreicht. Das Baby starb. Im August bestätigte ein Berufungsgericht dieses Urteil. Zum ersten Mal wird damit ein Mediziner strafrechtlich für einen Fehler belangt, der ihm während seiner Ausbildung unterlaufen ist. Marburger Bund, die Universität und die Presse äußerten sich zwischenzeitlich sehr unterschiedlich zu diesem Urteil.