Z Gastroenterol 2014; 52(9): 1114-1116
DOI: 10.1055/s-0033-1362797
Mitteilungen der DGVS
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Aktuelles aus der Weiterbildungskommission der DGVS:
Stand der Revision der Weiterbildungsordnung

Petra Lynen Jansen
1   Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten, Berlin
,
Birgit Kalinowski
1   Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten, Berlin
2   Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschland e. V., Ulm
4   Gastroenterologische Schwerpunktpraxis, Onkologische Tagesklinik, Schwetzingen
,
Joachim Labenz
1   Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten, Berlin
3   Arbeitsgemeinschaft Leitender Gastroenterologischer Krankenhausärzte e. V., Diakonie Klinikum Jung-Stilling, Siegen
5   Berufsverband Deutscher Internisten, Sektion Gastroenterologie, Wiesbaden
,
Frank Lammert
1   Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten, Berlin
6   Arbeitsgemeinschaft Universitärer Gastroenterologen, Berlin
7   Abteilung Diabetologie und Endokrinologie, Fliedner Krankenhaus, Kreuznacher Diakonie, Neunkirchen
8   Klinik für Innere Medizin II, Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg
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Publication History

Publication Date:
22 September 2014 (online)

Hintergrund

Der Deutsche Ärztetag hat die Bundesärztekammer beauftragt, eine Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) vorzubereiten. Ziel ist es, die Anforderungen und Richtzahlen auf ihre Sinnhaftigkeit und Erfüllbarkeit in Klinik und Praxis zu prüfen und eine Flexibilisierung der Weiterbildung im Rahmen der ambulanten und stationären Krankenversorgung zu erreichen. Hierbei sollen kompetenzbasierte Inhalte und Krankheitsbilder Vorrang vor Zeitangaben und Festlegungen bestimmter Funktionsbereiche haben und auch Verbund-Weiterbildungen zwischen Klinik und Praxis ermöglicht werden. Kern der geplanten Reform ist eine Ausrichtung und Strukturierung an Kompetenzen, wobei die Grundstruktur von Facharzt, Schwerpunktbezeichnung und Zusatzweiterbildung erhalten bleibt. Konsens besteht bei allen Beteiligten darin, dass sich die bisherigen Weiterbildungsordnungen zu sehr an teilweise unrealistischen Richtzahlen orientieren, die keine fachliche Begründung haben und zu Recht sowohl von den Weiterbildungsbefugten als auch den -assistenten heute kritisch hinterfragt werden. Stattdessen sollten sich die Richtzahlen an didaktischen Anforderungen und der Versorgungsrealität orientieren. Für die neue MWBO sind Weiterbildungsmodi konzipiert worden, die beschreiben, welche Inhalte der Internist zum Zeitpunkt der Facharztprüfung „kennen“ oder „können / beherrschen“ muss ( [Tab. 1]).

Tab. 1 

Neue Definition der Weiterbildungsmodi (zuvor als „Kompetenzebenen“ bezeichnet).

Weiterbildungsmodus 1

Grundlagenwissen

Kognitive Kompetenz

Studienergebnisse

Weiterbildungsmodus 2

„Kennen“

Kognitive Kompetenz

Eingehende fachspezifische Kenntnisse

Weiterbildungsmodus 3

„Können/Beherrschen“

Handlungskompetenz

Fähigkeit, bestimmte Maßnahmen selbst durchführen zu können

Richtzahlen

Die betroffenen Organisationen wurden von der Bundesärztekammer im Dezember 2012 um Mitgestaltung der neuen MWBO gebeten. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist im Mai 2013 hat die Bundesärztekammer auf der Grundlage der eingegangenen Vorschläge und Kommentare der Fachgesellschaften eine erste Version der MWBO erstellt und ein Konvergenzverfahren zwischen den Landesärztekammern und der Bundesärztekammer eingeleitet ( [Abb. 1]).

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Abb. 1 Vorläufiger Zeitplan der MWBO Novelle der BÄK (Stand: Juni 2014; Quelle: Bundesärztekammer).